Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die MVV Windenergie GmbH, Luisenring 49, 68159 Mannheim plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Waldbrunn“ mit insgesamt sieben Windenergieanlagen. Die MVV Windenergie GmbH plant auf dem Gebiet der Stadt Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis) die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen. Auf dem Gebiet der Gemeinde Waldbrunn (Neckar-Odenwald-Kreis) wird die Errichtung und der Betrieb von fünf Windenergieanlagen geplant. Hierbei handelt es sich um folgende Anlagen, für die ein Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt wurde: • zwei Windenergieanlagen auf den Grundstücken, Flst.-Nr. 8621 und 8622, Gemarkung Eberbach • fünf Windenergieanlagen auf den Grundstücken, Flst.-Nr. 1302, Gemarkung Waldbrunn-Strümpfelbrunn und Flst.-Nr. 677, Gemarkung Waldbrunn-Mülben. Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis wurde durch das Regierungspräsidium Karlsruhe am 08.06.2022 als gemeinsam zuständige Genehmigungsbehörde für alle sieben Anlagen bestimmt. Die Standorte befinden sich in den Fluren „Augustel“ (Rhein-Neckar-Kreis) und „Markgrafenwald“ (Neckar-Odenwald-Kreis) zwischen dem Reisenbacher Grund, Wagenschwend, Strümpfelbrunn, Mülben und Antonslust. Die beantragten Anlagen des Typs Vestas V-162 weisen eine Nabenhöhe von 169,0 m, einen Rotordurchmesser von 162,0 m, eine Gesamthöhe von 250,0 m und eine Nennleistung von 6,0 MW auf. Die MVV Windenergie GmbH hat nach § 7 Abs. 3 UVPG einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gestellt. Diesem Antrag hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 10.06.2022 stattgegeben. Für die Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) und das Genehmigungsverfahren wird nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens, der Methoden sowie der erforderlichen Unterlagen fand am 12.07.2022 statt. Dem Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis liegt seit dem 28.09.2022 ein Antrag zur Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens vor. Die am 28.09.2022 eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der Immissionsschutzbehörde nicht vollständig. Die Unterlagen sind aus immissionsschutzrechtlicher Sicht seit 02.06.2023 vollständig.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

LRA Neckar-Odenwald-Kreis
Regierungspräsidium Karlsruhe
Fachdienst Umwelt-Recht

Renzstraße 10
74821 Mosbach
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: umwelt@neckar-odenwald-kreis.de
Telefon: 06261 84-0
Fax: 06261 84 4702
URL: http://www.neckar-odenwald-kreis.de

Verfahrensschritte

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

31.10.2023 - 31.10.2023

Informationen zum Erörterungstermin

20230607 Bekanntmachung gem. § 10 BImschG Windpark Waldbrunn-1 ( 20230607 Bekanntmachung gem. § 10 BImschG Windpark Waldbrunn-1.pdf )
Bekanntmachung Absage Erörterungstermin ( Bekanntmachung Absage Erörterungstermin.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

12.06.2023 - 11.07.2023

Auslegungsinformationen

20230607 Bekanntmachung gem. § 10 BImschG Windpark Waldbrunn ( 20230607 Bekanntmachung gem. § 10 BImschG Windpark Waldbrunn.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

20230607 Bekanntmachung gem. § 10 BImschG Windpark Waldbrunn-2 ( 20230607 Bekanntmachung gem. § 10 BImschG Windpark Waldbrunn-2.pdf )