Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Auf Antrag der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern, Außenstelle Fürth, wird eine Planänderung durchgeführt. Der durch den Planfeststellungsbeschluss der Regierung der Oberpfalz vom 08.04.2022, Az. ROP-SG32-4354.1-2-2-154, festgestellte Plan soll geändert werden. Bei der Änderung handelt es sich um die Fällung eines im Baufeld befindlichen Einzelbaumes, welcher in den festgestellten Planunterlagen als zu erhaltend ausgewiesen wurde. Für die Planänderung besteht die Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gem. § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2 UVPG i.V.m. §§ 9 Abs. 4, 7 Abs. 1 UVPG, da für das zu ändernde Vorhaben seinerzeit eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist (vgl. Planfeststellungsbeschluss der Regierung der Oberpfalz vom 08.04.2022, Az. ROP-SG32-4354.1-2-2-154, S. 44/45).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung der Oberpfalz
93039
Regensburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@reg-opf.bayern.de |
Telefon: | +49 941 5680-0 |
Fax: | +49 941 5680-1199 |
URL: | http://www.regierung.oberpfalz.bayern.de |
Datum der Entscheidung
26.09.2024