Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids für den Neuaufschluss einer Abgrabung zur Gewinnung von Kies, Sand und Lehm auf dem Gebiet der Stadt Linnich, Gemarkung Gereonsweiler, Flur 17, Flurstücke 60, 61 tlw., 62, 63 tlw. und Flur 16, Flurstücke 7 tlw., 21 - 23, 24 tlw., 25 tlw., 29 tlw., 33 tlw., 34 und 136 tlw.


Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß §§ 5, 7 und 12 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die Firma BL Antons GbR stellt mit Schreiben vom 14.06.2023 und 15.11.2023 einen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides gemäß § 5 Abgrabungsgesetz. Sie plant auf dem Gebiet der Stadt Linnich in der Gemarkung Gereonsweiler den Neuaufschluss einer etwa 21,7 ha großen Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies, Sand und Lehm. Für dieses Vorhaben wird vorab ein Vorbescheid zur bauplanerischen Zulässigkeit der Trockenabgrabung beantragt.

Gemäß §§ 5 und 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG - i. V. m. Anlage 1 des Landes-UVP-Gesetzes NRW war im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob der beantragte Vorbescheid eine Pflicht zur Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung auslöst. Dies wäre der Fall, wenn der Vorbescheid erhebliche Umweltauswirkungen zur Folge haben könnte.
Die Zulassungsentscheidung (Vorbescheid) bezieht sich nur auf die bauplanungsrechtlichen Standortkriterien. Öffentliche Belange des Naturhaushaltes, der Landschaft und der Erholung, des Denkmalschutzes, der Wasserwirtschaft, des Immissionsschutzes und des Bodenschutzes wurden ausgeschlossen. Die bloße planungsrechtliche Standortentscheidung wirkt sich nicht auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden Wasser, Klima und kulturelles Erbe aus. Der Vorbescheid berechtigt nicht zur Abgrabung.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Düren
Umweltamt

Bismarckstr. 16
52351 Düren
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: amt66@kreis-dueren.de
Telefon: 02421/ 2210-66005
Fax: 02421/2210-66990
URL: www.kreis-dueren.de

Datum der Entscheidung

12.01.2024