Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschifffahrt GmbH plant die Errichtung und den Betrieb einer Anlegestelle für 135 m Flusskreuzfahrtschiffe in Winningen bei Mosel-km 11,061 am linken Ufer. Die Schiffe sollen zu Berg und zu Tal anlegen können.
Aktuell existiert eine Anlegestelle bei Mosel-km 11,1, linkes Ufer, an der Kabinenschiffe bis zu einer Länge von 110 m anlegen dürfen.
Der derzeitige Anleger der KD besteht aus einem am Ufer verankerten Anlegesteg und einem Ponton. Die Verankerung ist jedoch nicht für 135 m Kabinenschiffe aus-gelegt. Für die neue Anlegestelle wird daher eine komplett neue Verankerung bei Mosel-km 11,061 gebaut. Die Liegestelle soll hierbei nicht wie bisher auf Fundamenten am Ufer ruhen, sondern soll mit vor der Ufermauer gerammten Dalben abgespannt werden. Die alte Anlegestelle wird vollständig zurückgebaut.

Hierzu werden sechs Dalben (Stahldalben) eingebracht, zwei Widerlagerdalben, zwei Abspanndalben und zwei Bug- und Heckabspanndalben. Die Dalben werden vor der Spundwand der Ufermauer in den Untergrund der Mosel eingerammt. Der Zugangssteg und Ponton werden mit Seilen/Ketten an den Abspanndalben befestigt. Der Zugangssteg lagert auf einem Widerlager, welches auf den beiden Widerlagerdalben geschweißt ist. Bug- und Heckabspanndalben dienen dem zusätzlichen Abspan-nen/Befestigung des Schiffes.

Insgesamt umfasst die Bemaßung der neuen Liegestelle eine Strecke von 162,50 m entlang der Uferzone.

Die Steganlage liegt direkt an einem gepflasterten Uferweg (Breite rd. 2,80 m), ein weiterer Ausbau des Uferbereiches für das Betreten der Passagiere der Steganlage ist nicht erforderlich. Der Uferweg wird durch eine senkrechte Ufermauer begrenzt. An das befestigte Ufer grenzt die B416. Parallel der B 416 führt auf einer Böschung die Bahnlinie der Moselstrecke.

Das Anlegen ist bis zu einem Wasserstand von HSW 66,85 m ü NN möglich (HSW = Höchster Schifffahrtswasserstand), danach darf kein Schiff mehr an der Liegestel-le liegen. Nach dem Umbau kann die Liegestelle ganzjährig vor Ort liegen bleiben und muss auch bei Hochwasser nicht demontiert werden. Eine Entfernung der Steg-anlage ist nur im Falle von Eisgang oder Strömungsgeschwindigkeiten von größer 3,0 m/s vorgesehen.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)

Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de
Telefon: 0261 - 120-0
Fax: 0261 - 120-2200
URL: www.sgdnord.rlp.de

Datum der Entscheidung

13.03.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2024.03.13 Bekanntgabe keine UVP ( 2024.03.13 Bekanntgabe keine UVP.pdf )
2024.03.13 Dokumentation allg. Vorprüf. d. Einzelfalles nach UVPG ( 2024.03.13 Dokumentation allg. Vorprüf. d. Einzelfalles nach UVPG.pdf )