Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Erdbau M. Reithelshöfer GmbH beabsichtigt die Erweiterung und Änderung einer bestehenden Lehmgrube (Fl.Nr. 231, 232, 233 und 237, Gemarkung Altenfelden) und Wiederverfüllung nach Eckpunktepapier sowie Rekultivierung auf den Flurnummern 204, 208, 209, 211, 212, 213, 215, 221, 222, 223, 235/1 sowie Teilflächen 205, 220 der Gemarkung Altenfelden. Das Abgrabungsgebiet befindet sich vollständig im Gebiet der Gemarkung Altenfelden, Markt Allersberg östlich des Ortsteils Guggenmühle Zum Abbau beantragt wird eine Erweiterungsfläche von ca. 9,5 ha (Abbauvolumen Erweiterungsfläche: 926.880 m³). Zudem ergeben sich Änderungen in der Bestandsfläche von 9,2 ha. Das gesamte Planungsgebiet beträgt etwa 18,7 ha. Die geplanten Erweiterungsflächen erstrecken sich als Streifen unmittelbar am Ostrand der Lehmgrube „Guggenmühle“ und über die Kuppe des Gräfenbergs hinweg nach Süden. Sie liegen innerhalb des Vorranggebiets TO 5 für den Abbau von Ton, das im Regionalplan der Planungsregion 7, „Nürnberg“ festgelegt ist. Neben der bestehenden Abbaustelle sind hier Grünlandflächen und in geringerem Ausmaß Waldflächen vorhanden. Die Entfernung zu ± geschlossenen Ortsteilen beträgt in der Luftlinie zu Guggenmühle ca. 0,6 km, zu Fischhof ca. 0,9 km und zu Allersberg ca. 1,2 km. Zur Vorbereitung des Abbaus wird der vorhandene Bewuchs entfernt. Der Oberboden wird abgeschoben und in Mieten innerhalb und am Rand der Abbauflächen gelagert oder gleich wieder auf den Rekultivierungsflächen aufgebracht. Der Abbau erfolgt abschnittsweise bis zur vollständigen Ausnutzung der Lagerstätte. Zum Schutz des Grundwassers wird dabei eine Lehmschicht von mindestens einem Meter Stärke als Überdeckung des durchlässigen Untergrundes belassen. Parallel zum Abbau wird die bisherige Geländeform durch Verfüllung der Grube wieder hergestellt. Für die Verfüllung im Bereich der Erweiterungsflächen soll Material mit den gleichen Kennwerten verwendet werden, wie für die bestehende Grube bereits zugelassen wurde. Danach muss das Verfüllmaterial die Zuordnungswerte bis Z 1.2 des Leitfadens „Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen“ einhalten, für einzelne Parameter gelten die geringeren Zuordnungswerte für Z 1.1. Für die Verfüllung wird nahezu die gleiche Menge benötigt, wie vorher abgebaut wurde. Über der Verfüllung wird eine Rekultivierungsschicht aufgebracht, die zunächst aus grubeneigenem bindigem Boden besteht. Darüber wird Oberboden angedeckt. Durch die Rekultivierung werden die gleichen Nutzungstypen wieder hergestellt, die bisher vorhanden sind. Mit beantragt werden landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen inkl. artenschutzrechtlicher Maßnahmen. Für das beim Landratsamt Roth beantragte Vorhaben ist nach Art. 8 Abs. 2 Nr. 2 Bayerisches Abgrabungsgesetz - BayAbgrG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben, weil zu der geplanten Abgrabungsfläche von 9,2 ha die in direkter Nähe vorhandenen und noch nicht wieder verfüllten bzw. rekultivierten Abbauflächen hinzuzurechnen sind und damit der gesetzliche Schwellenwert von 10 ha deutlich überschritten wird. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbstständiger Teil des abgrabungsrechtlichen Verfahrens. Zuständig für das abgrabungsrechtliche Genehmigungsverfahren ist das Landratsamt Roth als untere Abgrabungsbehörde.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Roth
Wiesinger, Andreas, Herr
Weinbergweg 1
91154
Roth
Bayern
Deutschland
E-Mail: | bauamt@landratsamt-roth.de |
Telefon: | 09171/81-1139 |
Fax: | 09171/81-971139 |
URL: | http://www.landratsamt-roth.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
06.08.2024
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
19.01.2023 - 20.02.2023