Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim liegt der Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung der NatCon Mittelfranken GmbH & Co. KG, Bahnhofstr. 55, 91330 Eggolsheim, zur Änderung einer Energiezentrale mit 2 Hackschnitzelkesseln á 1,4 MW von Massiv- in Modulbauweise, zum Wegfall von Büro- und Sanitärraum sowie zur Änderung des Typs der Kesselanlage in 91459 Markt Erlbach auf dem Grundstück Fl.Nr. 269/25, Gemarkung Markt Erlbach, vor. Das zur Genehmigung stehende Vorhaben liegt innerhalb des im Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbe- und Industriegebiet „Am Bahnhof“ in Markt Erlbach ausgewiesenen Industriegebiets. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Änderungsvorhaben i. S. v. § 2 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) UVPG, für das gem. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 1.2.1 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene UVP-Vorprüfung durchzuführen ist. Nach § 7 Abs. 2 Satz 2 UVPG ist die standortbezogene Vorprüfung in 2 Stufen als überschlägige Prüfung durchzuführen, wobei die Stufe 2 mit Prüfung erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen nur dann durchzuführen ist, wenn die Stufe 1 mit der Prüfung der in Anlage 3 Nr. 2.3 aufgeführten Schutzkriterien zu dem Ergebnis kommt, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen. Im Einwirkungsbereich der Anlage liegen keine besonderen örtlichen Gegebenheiten im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 3 UVPG i. V. m. Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG. Es sind weder Schutzgebiete, noch Biotope oder Naturdenkmäler, Denkmäler oder Bodendenkmäler vorhanden und es handelt sich auch nicht um ein Gebiet mit hoher Bevölkerungsdichte. Besondere örtliche Gegebenheiten im Sinne der Anlage 3 Nr. 2.3 sind somit nach Ansicht der Genehmigungsbehörde nicht gegeben, sodass eine weitergehende Prüfung nicht erforderlich ist und eine UVP-Pflicht nicht besteht. Auch wenn eine Prüfung nicht erforderlich ist, kann darauf verwiesen werden, dass nach Einschätzung der im Verfahren beteiligten Fachstellen bei Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen keine Bedenken gegen oben genanntes Gesamtvorhaben erhoben werden. Unter Beachtung der festgesetzten Auflagen und Bedingungen sind demnach ohnehin keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Konrad-Adenauer-Str. 1
91413
Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@kreis-nea.de |
Telefon: | +49 9161 92-0 |
Fax: | +49 9161 92-1060 |
URL: | http://www.kreis-nea.de |
Datum der Entscheidung
29.05.2024