Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Wasserwirtschaftsamt Kempten plant im Bereich der Östlichen Günz in der Gemarkung Sontheim ein neues Hochwasserrückhaltebecken, das einen Erddamm als Absperrbauwerk mit einer Dammhöhe von ca. 7 Metern (über dem Talniveau) umfasst. Das Erddammbauwerk soll auf seiner Krone für Wartungsarbeiten befahrbar sein, in der Dammmitte soll ein Wirtschaftsweg das Absperrbauwerk queren. Die 110-kV-Freileitung Anlage 11351 von Pkt. Lachen nach Pkt. Honsolgen 2 der LEW Verteilnetz GmbH kreuzt im Bereich der Masten Nr. 55 bis Nr. 56 das geplante Hochwasserrückhaltebecken und den Erddamm. Dadurch ergeben sich Minderabstände der Bestandsleitung zum Erdboden bzw. zum Dammkronenweg, die durch den geplanten Neubau des zusätzlichen Mastes Nr. 55a auf dem Grundstück Fl.-Nr. 394 der Gemarkung Sontheim ausgeglichen werden sollen. Der zusätzliche Mast wird in die Mitte des Spannfeldes zwischen Mast Nr. 55 und Nr. 56 mit einer Aufhanghöhe von 24,5 Metern gebaut. Dadurch können die geforderten Mindestabstände eingehalten werden. Die Gesamthöhe liegt etwa bei 44,66 Metern. Der neue Mast ist damit ähnlich hoch wie die bereits bestehenden Masten Nr. 55 und Nr. 56 in der näheren Umgebung. Neben der Errichtung des zusätzlichen Mastes muss der im künftigen Hochwasserrückhaltebecken stehende Bestandsmast Nr. 55 auf den Fl.-Nrn. 455 und 458 der Gemarkung Sontheim am Fundament verstärkt werden, um ihn im Hochwasserfall bei Wasserstauung durch den Erddamm vor Treibgut zu schützen. Dazu wird das Fundament auf ca. 3 Meter, eventuell bis zu 5 Meter über der Erdoberkante verstärkt und als Hochwasserfundament ausgeprägt. Die neuen Abmessungen des Bodenaustrittes entsprechen ungefähr den alten Abmessungen samt den Fundamentköpfen. Die Bauzeit für das Vorhaben wird auf ca. 3 Monate geschätzt. Die Errichtung des neuen Hochwasserrückhaltebeckens ist nicht Gegenstand dieser Prüfung.
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Raumbezug
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Ansprechpartner
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Fronhof 10
86152
Augsburg
Bayern
Deutschland
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Telefon: | +49 821 327-01 |
Fax: | +49 821 327-2289 |
URL: | http://www.regierung.schwaben.bayern.de |
Datum der Entscheidung
24.10.2024