Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Wasserverband Eifel – Rur, Eisenbahnstraße 5, 52353 Düren, hat
gemäß § 57 Absatz 2 des Landeswassergesetzes für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926/SGV. NRW. 77),
neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW.S.
559 ff.) die Genehmigung nach § 57.2 LWG zur wesentliche Änderung
der Kläranlage Wassenberg durch Errichtung und Betrieb einer Gasreinigungsanlage
und eines BHKW auf dem Gelände der Kläranlage Wassenberg,
Stadt Wassenberg beantragt.
17. Januar 2024
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In Anlage 1 des o. a. Gesetzes ist das genannte Vorhaben unter Nr.
13.1.2 Errichtung und Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage, die
ausgelegt ist für organisch belastetes Abwasser von 600 kg/d bis weniger
als 9.000 kg/d biochemischen Sauerstoffbedarfs in fünf Tagen (roh) oder
anorganisch belastetes Abwasser von 900 bis 4.500 m³ Abwasser in zwei
Stunden (ausgenommen Kühlwasser), ausgewiesen.
Für das Vorhaben ist eine UVP-Einzelfallprüfung erforderlich. Die Prüfung
der Antragsunterlagen unter Beachtung der genannten Kriterien der Anlage
3 des UVPG hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
entbehrlich ist, da keine erheblichen nachteiligen
Umweltauswirkungen auf UVP - relevante Schutzgüter zu erwarten sind.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft
Bezirksregierung Köln
von Meer, Jörg, Herr
Zeughausstrasse 2-10
50667
Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@bezreg-koeln.nrw.de |
Telefon: | +49(0)221-147-0 |
Fax: | +49(0)221-147-3185 |
URL: | https://www.bezreg-koeln.nrw.de |
Datum der Entscheidung
17.01.2024