Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Im Rahmen der geplanten Errichtung des Wissenschaftsstandortes-Ost beantragte die Landeshauptstadt Dresden die Genehmigung der Waldumwandlung auf Teilen der Flurstücke 262/1, 260/1, 259/1, 859/2 und 881/1 der Gemarkung Strehlen gemäß § 8 Abs. 1 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen mit einer Fläche von insgesamt 1,2844 ha. Für diese Waldflächenteile war im Bebauungsplan 398.B eine Inanspruchnahme als Bauflächen, Sportanlage bzw. zur Sicherung des Waldabstandes festgesetzt worden. Wegen der Überschreitung des Schwellenwertes in der Nummer 17.2.3 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgte eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Feststellung über die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht selbständig anfechtbar (§ 5 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung). Die entscheidungserheblichen Unterlagen sind gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 146), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 10 des Gesetzes vom 19. August 2022 (SächsGVBl. S. 486) geändert worden ist, bei dem Staatsbetrieb Sachsenforst, Bonnewitzer Straße 34, 01796 Pirna OT Graupa zugänglich.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Staatsbetrieb Sachsenforst
Abteilung Obere Forst- und Jagdbehörde, Naturschutz im Wald;
Referat Obere Forst- und Jagdbehörde
Bonnewitzer Straße 34
01796
Pirna OT Graupa
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | Poststelle.sbs@smul.sachsen.de |
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Fax: | 03501 / 542 213 |
URL: | https://www.sbs.sachsen.de/ |
Datum der Entscheidung
12.01.2024