Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Dem Club zur Vahr e. V. wurde auf Antrag eine Erlaubnis zum Zwecke der Grundwasserförderung gemäß § 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 8 Nds. Wassergesetz (NWG) zur Sportplatzberegnung (Golfplatz) erteilt. Betroffen ist u. a. das Flurstück 11/2, Flur 4, in der Gemarkung Garlstedt (Stadt Osterholz-Scharmbeck). Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Osterholz hat als zuständige Behörde nach Prüfung anhand der Antragsunterlagen, eigener Ermittlungen und der Stellungnahmen der beteiligten Behörden festgestellt, dass für die geplante Maßnahme keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Ergänzend verweise ich auf das beigefügte Dokument.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Osterholz, Niedersachsen
Umweltamt
Osterholzer Straße 23
27711
Osterholz-Scharmbeck
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | umweltamt@landkreis-osterholz.de |
Telefon: | 04791 930-3210 |
Fax: | 04791 930-11 3210 |
URL: | https://www.landkreis-osterholz.de/ |
Datum der Entscheidung
01.02.2023