Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Hamburger Hochbahn AG (Vorhabensträgerin) hat für das vorstehende Vorhaben bei der als An-hörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständigen Behörde für Wirtschaft und Innovation die Plan-feststellung gemäß § 28 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. § 73 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) beantragt. Gegenstand des Antrags ist eine neue Haltestelle auf der U-Bahnlinie U3 im Stadtteil Barmbek-Nord, zwischen den Haltestellen Barmbek und Habichtstraße, zur besseren Erschließung des Einzugsge-biets. Die Haltestelle soll unmittelbar westlich der namensgebenden Fuhlsbüttler Straße liegen. Nörd-lich der geplanten Haltestelle befindet sich ein Grünstreifen mit anschließendem Wohngebiet mit Mehrfamilienhausbebauung und der Grundschule Genslerstraße. Südlich der Haltestelle grenzt die Bahnanlage an die Straße Hardorffsweg sowie ein Wohngebiet mit Mehrfamilienhausbebauung. In diesem Bereich verläuft die U3 oberirdisch. Der Neubau soll den Haltestellenabstand von derzeit ca. 1,8 km auf ca. 1150 m zur Haltestelle Barmbek bzw. 650 m zur Haltestelle Habichtstraße verkür-zen. Die Haltestelle ist als oberirdische Anlage (Dammlage) geplant. Die vorhandene Gleislage soll dabei unverändert bleiben. Die Haltestelle soll mit Seitenbahnsteigen versehen werden. Die Haltestelle soll nach den Grundsätzen der Barrierefreiheit (z.B. barrierefreier Einstieg, Orientierungssystem für seh-behinderte und blinde Fahrgäste, Aufzüge) errichtet und gemäß den Standards der Vorhabensträgerin ausgestattet werden. Die im Jahr 2003 erneuerte U-Bahn-Brücke über die Fuhlsbüttler Straße soll erhalten bleiben. Das westliche Widerlager der Brücke ist in die Planung integriert. Folgemaßnahmen sind unter anderem an Ver- und Entsorgungsleitungen und öffentlichen Straßen notwendig.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Rechtsamt
Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI)
Planfeststellungsbehörde
Alter Steinweg 4
20459
Hamburg
Deutschland
E-Mail: | planfestellungsbehoerde@bwi.hamburg.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
04.11.2024 - 03.12.2024