Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Für die Verbandsgemeinde Rennerod wurde mit Datum vom 11.07.2024 die wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserentnahme aus u.a. dem Brunnen "Rennerod 4-Heckenroth" zur Grundwasserentnahme von maximal 125.000m³/a erteilt. Der Brunnen wird zur zum Zwecke der Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung für die Ortsgemeinden Rennerod, Westernohe und Oberrod sowie Waldmühlen, Seck und Dappricher Hof mit den sonstigen Gewinnungsanlagen innerhalb der Wasserschutzgebietes „Br. Rennerod 1-5, Br. Wachholderheide, Br. Westernohe, Q. Hahn“, WSG-Nr. 403 102 405, betrieben. Für die Benutzung durch den Brunnen „Rennerod 4 - Heckenroth“ ist gem. § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Anlage 1, Nr. 13.3.2 UVPG, bei Vorhaben mit einer Größe oder Leistung ab 100.000 m³ eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht in Bezug auf die Schutzkriterien gem. Anlage 3 UVPG durchzuführen. Diese allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nach-teiligen Umweltauswirkungen hat und somit in der Folge die Durchführung einer Um-weltverträglichkeitsprüfung ebenfalls nicht erforderlich ist, so dass im aktuellen Erlaub-nisverfahren keine Verschlechterung zu erwarten ist. Dies wurde gem. § 5 Abs. 2 UVGP 13/21 durch die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt „Hoher Westerwald“ der Verbandsge-meinde Rennerod in der Ausgabe Nr. 27/2024 vom 05.07.2024 veröffentlicht. Parallel dazu erfolgt noch eine Veröffentlichung im zentralen UVP-Portal Rheinland-Pfalz
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur
Kirchstraße 45
56410
Montabaur
Postfach Montabaur
1227 Montabaur
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | poststelle@sgdnord.rlp.de |
Telefon: | 02602 - 152 - 0 |
Fax: | 02602 - 152 - 4100 |
URL: | https://sgdnord.rlp.de/ |
Datum der Entscheidung
10.07.2024