Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die meridian Neue Energien GmbH, Schützenstraße 2, in 98527 Suhl, plant die Änderung der o.g. Windfarm mit der Errichtung und dem Betrieb von 2 Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von 5,6 - 6,0 MW. Die Vorhabenträgerin beantragte mit Schreiben vom 18.05.2022 beim Landratsamt des Burgenlandkreises die Feststellung, ob im Rahmen des Verwaltungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu führen ist. Die auf Grundlage der Antragsunterlagen und der darin enthaltenen Untersuchung zur UVP-Pflicht des Vorhabens vom 15.05.2022, ergänzt mit Schreiben vom 11.05.2023 und 25.04.2023, durchgeführte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles ergab unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Fachbehörden, dass das geplante Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden muss, da aufgrund der Merkmale, des Standortes und der potenziellen Auswirkungen des Vorhabens mit zusätzlichen oder anderen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt nicht zu rechnen ist. Die vorgeschlagenen Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen sind geeignet, die Beeinträchtigung zusätzlich zu vermeiden und zu reduzieren. Entsprechende Maßnahmen zur Kompensation des Landschaftsbildes werden in der Planung weiter fortgeführt. Es war hier insbesondere zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Vorhaben um die Änderung einer bestehenden Windfarm handelt. Die überschlägige Prüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien hat ergeben, dass das genannte Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt, die zu schützenden Güter sowie die Schutzkriterien nach Anlage 3 UVPG nicht zu besorgen sind. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 3 UVPG besteht daher nicht.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Sachsen-Anhalt

Ansprechpartner

Burgenlandkreis
Umweltamt

Schönburger Straße 41
06618 Naumburg
Sachsen-Anhalt
Deutschland

E-Mail: pressestelle@blk.de
Telefon: 03445 73-0
Fax: 03445 73-1199
URL: http://www.burgenlandkreis.de/

Datum der Entscheidung

11.09.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2023-09-11_Bekanntmachung_unt.UVP.04.22 ( 2023-09-11_Bekanntmachung_unt.UVP.04.22.pdf )