Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Stadt Rain besitzt für die Grundwasserförderung des Brunnen 5 eine Zulassung des vorzeitigen Nutzungsbeginns des Landratsamtes Donau-Ries vom 03.06.2015, Az.: 42-6421-2/19, zuletzt geändert mit Bescheid vom 17.06.2020, Az.: 42-6421-2/19, befristet bis zum 31.12.2021. Folgende Entnahmemengen wurden dabei erlaubt: - bis zu maximal 45 I/s - bis zu 3.800 m³ am Tag - und bis zu maximal 800.000 m³ im Jahr Zweck des Vorhabens ist die zukünftige Sicherstellung der Trinkwasserversorgung der Stadt Rain über den Brunnen V im Gebiet Rain-Ost, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2436 der Gemarkung Rain der in dem ehemals für die Brunnen III und IV festgesetzten Wasserschutzgebiet innerhalb der Schutzzone II liegt. Die Stadt Rain betreibt seit Jahren den Brunnen V (Gewinnungsgebiet Rain-Ost) sowie die Brunnen VI und VII (Gewinnungsgebiet Rain-West) zur städtischen Trinkwasserversorgung. Es besteht zudem ein Notverbund zum Zweckverband Wasserversorgung Burgheimer Gruppe und zum Zweckverband Wasserversorgung Thierhauptner Gruppe. Die wasserrechtlichen Verfahren für das Gebiet Rain-West können erst nach Errichtung des dort aktuell geplanten neuen Brunnens (Brunnen VIII) eingeleitet werden. Nach Errichtung und Inbetriebnahme des Brunnen VIII im Gebiet Rain-West werden die seit längerem stillgelegten Brunnen III und IV sachgerecht zurückgebaut. Das bisherige Wasserschutzgebiet soll durch ein neues Wasserschutzgebiet für den Brunnen V abgelöst werden. Das vom Landratsamt durchgeführte Verfahren ist bislang noch nicht abgeschlossen.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Donau-Ries

Pflegstr. 2
86609 Donauwörth
Bayern
Deutschland

E-Mail: info@lra-donau-ries.de
Telefon: +49 906 74-0
Fax: +49 906 74-273
URL: http://www.donau-ries.de

Datum der Entscheidung

03.06.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2024 06 03 Bekanntmachung UVP ( 2024 06 03 Bekanntmachung UVP.pdf )