Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Rain besitzt für die Grundwasserförderung des Brunnen 5 eine Zulassung des vorzeitigen Nutzungsbeginns des Landratsamtes Donau-Ries vom 03.06.2015, Az.: 42-6421-2/19, zuletzt geändert mit Bescheid vom 17.06.2020, Az.: 42-6421-2/19, befristet bis zum 31.12.2021. Folgende Entnahmemengen wurden dabei erlaubt: - bis zu maximal 45 I/s - bis zu 3.800 m³ am Tag - und bis zu maximal 800.000 m³ im Jahr Zweck des Vorhabens ist die zukünftige Sicherstellung der Trinkwasserversorgung der Stadt Rain über den Brunnen V im Gebiet Rain-Ost, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2436 der Gemarkung Rain der in dem ehemals für die Brunnen III und IV festgesetzten Wasserschutzgebiet innerhalb der Schutzzone II liegt. Die Stadt Rain betreibt seit Jahren den Brunnen V (Gewinnungsgebiet Rain-Ost) sowie die Brunnen VI und VII (Gewinnungsgebiet Rain-West) zur städtischen Trinkwasserversorgung. Es besteht zudem ein Notverbund zum Zweckverband Wasserversorgung Burgheimer Gruppe und zum Zweckverband Wasserversorgung Thierhauptner Gruppe. Die wasserrechtlichen Verfahren für das Gebiet Rain-West können erst nach Errichtung des dort aktuell geplanten neuen Brunnens (Brunnen VIII) eingeleitet werden. Nach Errichtung und Inbetriebnahme des Brunnen VIII im Gebiet Rain-West werden die seit längerem stillgelegten Brunnen III und IV sachgerecht zurückgebaut. Das bisherige Wasserschutzgebiet soll durch ein neues Wasserschutzgebiet für den Brunnen V abgelöst werden. Das vom Landratsamt durchgeführte Verfahren ist bislang noch nicht abgeschlossen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Donau-Ries
Pflegstr. 2
86609
Donauwörth
Bayern
Deutschland
E-Mail: | info@lra-donau-ries.de |
Telefon: | +49 906 74-0 |
Fax: | +49 906 74-273 |
URL: | http://www.donau-ries.de |
Datum der Entscheidung
03.06.2024