Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Landschaftspflegeverband Mittelfranken hat im Auftrag der Gemeinde Großenseebach beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt die wasserrechtliche Genehmigung für die ökologische Umgestaltung (Renaturierungsmaßnahmen) an einem Abschnitt der Seebach westlich von Großenseebach auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 670, Gemarkung Großenseebach beantragt. Es handelt sich um relativ kleinflächige Eingriffe in den teilweise begradigten Verlauf des Baches. Die Durchführung der Maßnahme wurde dem Landschaftspflegverband Mittelfranken übertragen. Zweck der Maßnahme ist eine Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Baches. Die Seebach soll auf einer Länge von ca. 1090 m ökologisch aufgewertet werden. Die für die geplante Maßnahme beanspruchten Flächen werden auf gemeindeeigenem Grund teilweise vom Bach selbst sowie von angrenzenden Wiesenflächen eingenommen. Es ist keine durchgehende Bachverlegung geplant. Ziel ist es entsprechend den Vorgaben der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung formulierten Vorgaben durch die geplanten Renaturierungsmaßnahmen eine deutliche Verbesserung der Lebensbedingungen von Großmuscheln und anderen im und am Wasser leben den Organismen zu erreichen. Folgende Renaturierungsmaßnahmen sind vorgesehen: • Eingriffe in die Uferbereiche erfolgen kleinräumig an insgesamt acht Stellen (Anlegen kleinerer Ausbuchtungen, Abflachungen und kurzer Laufverlegungen). Sedimenteinträge sollen hierdurch während und nach den Maßnahmenausführungen minimiert werden. Eine großflächige Aufweitung des Bachbettes wird vermieden, um einer zu starken Besonnung des Wasserkörpers vorzubeugen und um eine ausreichende Durchspülung des Bachgrundes zu gewährleisten. • Eingriffe in das Gewässerbett werden wegen des nahezu flächendeckenden Vorkommens besonders geschützter Muscheln so gering wie möglich gehalten. Das Entfernen der Natursteine, die zur Befestigung der Bachsohle dienen, ist in Hinblick auf die Muscheln nicht notwendig, da sie in den Zwischenräumen der Steine genauso sitzen wie in den reinsandigen Abschnitten. Daher sollte allenfalls kleinräumig ein Aufbrechen von Sohlbefestigungen zur Förderung eigendynamischer Entwicklungen ohne Entfernung des Materials vorgenommen werden. • Bereichsweise Pflanzung von ca. 30 Gehölzen (Erle, Kopfweide) v.a. an der Südseite des Baches zur Beschattung des Gewässers. • Entwicklung eines gewässerbegleitenden Saumstreifens innerhalb des gesamten gemeinde-eigenen Grundstücks entlang der Seebach (Fl.-Nr. 670). Hierzu ist der Spontanaufwuchs an den Uferböschungen und in Teilbereichen auch aufkommende Geholze zu belassen. Die Ufervegetation sollte nicht während der Vogelbrutzeit und ansonsten nur abschnittsweise in mehrjährigen Turnus gemäht werden. Das Mähgut muss abgeräumt werden und darf nicht in den Bach gelangen. Keine Düngung, kein Einsatz von Pestiziden. Bedeutung als Biotopverbundachse und Puffer zum Intensiv-Grünland (Gewässerrandstreifen).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
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Nägelsbachstr. 1
91052
Erlangen
Bayern
Deutschland
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Telefon: | +49 9131 803-1000 |
Fax: | +49 09131 803-491000 |
URL: | http://www.erlangen-hoechstadt.de |
Datum der Entscheidung
12.06.2023