Allgemeine Vorhabenbeschreibung

- Erhebliche Beeinträchtigungen können auf Grund des Umfanges und der Art des Vorhabens ausgeschlossen werden. Die nächste Wohnbebauung schließt in Richtung Süden an. Zwischen dem vorhandenen Gleichrichterunterwerk und der ersten Wohnbebauung ist ein ausreichender Abstand vorhanden.

- Es sind keine erheblichen bau- und vorhabenbedingten Lärm- und Schadstoffemissionen zu erwarten. Bezüglich des Schutzgutes Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit ist nicht von relevanten Beeinträchtigungen auszugehen.

- Es sind keine erheblichen Beeinträchtigungen und nachhaltigen Auswirkungen auf den Naturhaushalt und den Menschen zu erwarten, da sich das Gleichrichterunterwerk in einem inner-städtischen vorbelasteten Raum befindet, in dem die Schutzgüter nicht hoch empfindlich gegenüber dem geplanten Ersatzneubau sind

- Auf Grund der vorbelasteten innerstädtischen Lage ist das Arteninventar von Flora und Fauna im Untersuchungsraum sehr stark eingeschränkt. Der Untersuchungsraum ist fast vollständig versiegelt und überbaut. Man findet zwischen dem Gebäude und der Einfriedung Rasenflächen.

- Die Bodenflächen sind im Nahbereich des Vorhabens vollständig versiegelt.

- Es befinden sich auch keine Oberflächengewässer im Untersuchungsraum. Das Grundwasser liegt im Bereich relativ tief unter der Oberfläche des Geländes und korrespondiert mit der Wasserführung der Faulen Renne.

- Durch den Abriss und den geplanten Ersatzneubau hat das Vorhaben keine Auswirkungen auf das Klima. Der neue Baukörper ist kleiner als das Bestandsgebäude, so dass sich keine Barriere für den Luftaustausch entwickeln kann.

- Im Einwirkungsbereich des zu errichtenden Unterwerkes, der gemäß den Hinweisen zur Durch-führung der 26. BImSchV in der überarbeiteten Fassung des Länderausschusses für Immissi-onsschutz vom 14. Juli 2014 mit 5 m Breite des jeweils an der Einhausung angrenzenden Streifens angegeben wird, liegen keine maßgeblichen Immissionsorte. Damit ist nicht zu erwarten, dass durch das Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder verursacht werden.

- Kultur- und Sachgüter sind von diesem Vorhaben nicht betroffen.


Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist somit nicht gegeben.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Sachsen-Anhalt

Ansprechpartner

Landeshauptstadt Magdeburg
Planfeststellungsbehörde

An der Steinkuhle 6
391284 Magdeburg
Sachsen-Anhalt
Deutschland

E-Mail: marion.ermel@br.magdeburg.de
Telefon: 0391 540-5237
URL: http://www.magdeburg.de/

Datum der Entscheidung

23.11.2018

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Schreiben Landesverwaltungsamt, Referat Umweltverträglichkeitsprüfung ( Gescannt-am_2023-03-14_um_11-22-55-169_Uhr.pdf )
Einzelfallprüfung Amt 31 ( Gescannt-am_2023-03-14_um_11-23-10-338_Uhr.pdf )
Entscheidung an Vorhabenträger (MVB) ( Gescannt-am_2023-03-14_um_12-48-07-575_Uhr.pdf )