Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma eno energy GmbH, Turnerweg 8 in 01097 Dresden, beantragt eine Genehmigung nach § 16b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG). Auf den Grundstücken in der Gemarkung Kauxdorf, Flur 1, Flurstücke 6/2, 117, 168/3, 335 und 359 sollen vier Windkraftanlagen (WKA) zurückgebaut (repowered) und vier Neuanlagen errichtet und betrieben werden. Die Errichtung und der Betrieb von 3 bis weniger als 6 Windkraftanlagen WKA ist ein Vorhaben der Nr. 1.6.3 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), für das eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen wäre. Im Umfeld des Vorhabenstandortes befinden sich, neben den vier rückzubauenden Anlagen, 31 WKA in Betrieb, die als Vorbelastungen zu berücksichtigen sind. Für diese wurden bereits Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt, die Zulassungsentscheidungen sind abgeschlossen. Da es sich bei dem geplanten Repowering um ein Änderungsvorhaben gemäß § 9 Abs. 1 UVPG handelt, ist durch eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zu prüfen, ob zusätzliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen entstehen und sich somit die Pflicht zur Durchführung einer UVP ergibt. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen entsprechend den Kriterien der Anlage 3 des UVPG. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
T 12 Genehmigungsverfahrensstelle Süd
Seeburger Chaussee 2
14476
Potsdam, OT Groß Glienicke
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | T12@LfU.Brandenburg.de |
Telefon: | +49 35549911411 |
Datum der Entscheidung
14.06.2024