Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Wasserrechtliche Erlaubnis zur Bohrung eines Brunnens mit Fassung und Förderung von Grundwasser zur Beregnung landwirtschaftlicher Flächen in der Gemarkung Retzen der Stadt Bad Salzuflen hier: Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung; Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 540) in der z. Z. gültigen Fassung Die Biohof SR GmbH & Co.KG, Herr Armin Schirneker-Reineke, Papenhauser Straße 10 in 32108 Bad Salzuflen, hat gemäß des § 8 – 13 in Verbindung mit § 49 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der z.Z. gültigen Fassung die Erlaubnis für folgendes Vorhaben beantragt: Errichtung eines Brunnens zur Fassung und Förderung von Grundwasser in der Gemarkung Retzen, Flur 5, Flurstück 12 der Stadt Bad Salzuflen im Kreis Lippe Die beantragte Erlaubnis umfasst - Erdaufschluss einschließlich der Errichtung eines Bohrbrunnens - Fassung und Förderung von Grundwasser zur Beregnung landwirtschaftlicher Flächen Im Rahmen des Vorhabens soll ein rund 80 Meter tiefer Bohrbrunnen zur Fassung und Förderung von Grundwasser errichtet werden. Das gefasste Grundwasser soll mit einer Pumpe zur Beregnung land-wirtschaftlicher Flächen mit einer zulässigen jährlichen Gesamtfördermenge von 50.000 m3 geför-dert werden. Die Gesamtmenge bezieht sich auf einen bereits 2016 genehmigten Brunnen mit einer maximalen Entnahmemenge von 4.800 m3 und den neu zu errichtenden Brunnen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Lippe
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756
Detmold
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | immissionsschutz@kreis-lippe.de |
Telefon: | 05231-62-0 |
Fax: | 05231-62-1010 |
URL: | www.kreis-lippe.de |
Datum der Entscheidung
15.06.2023