Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Schreiben vom 16.02.2017 beantragte die BZR Bauzuschlagstoffe und Recycling GmbH als Unternehmerin die bergrechtliche Planfeststellung nach §§ 52 Abs. 2a und 57a Bundesberggesetz (BBergG), §§ 1, 10 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) i. V. m. §§ 73 f. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Der Geltungsbereich des obligatorischen Rahmenbetriebsplans umfasst eine Gesamtfläche von ca. 50,2 ha, die sich wie folgt untergliedert: • Abbauerweiterung auf ca. 16,4 ha (Neugenehmigung außerhalb der Grenze des fakultativen RBP) inklusive der Wiedernutzbarmachung • Änderung der Wiedernutzbarmachung auf 33,8 ha (Bereich des fakultativen Rahmenbetriebsplans) Die Pläne lagen vom 11.05.2017 bis zum 12.06.2017 (einschließlich) in der Gemeindeverwaltung Michendorf, Bauverwaltung, während der Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Die Einwendungsfrist endete am 26.06.2017. Vom 17.01.2022 bis einschließlich 16.02.2022 erfolgte die Durchführung einer Online-Konsultation. Mit Schreiben vom 15.12.2022 wurde die Zulassung des vorzeitigen Beginns für folgende Maßnahmen erteilt: • Vorfeldberäumung (Oberbodenabtrag und Lagerung in Oberbodenwällen auf 2,9 ha, Beräumung von 0,06 ha Hecken bzw. Windschutzstreifen, 1,72 ha ruderalen Staudenfluren und 0,17 ha silbergrasreichen Pionierfluren) • Waldumwandlung (1,72 ha) • Gewinnungstätigkeiten (Rohstoffgewinnung im Trockenschnitt auf 9,6 ha) • Wiedernutzbarmachungsmaßnahmen auf 10,86 ha. Die Rohstoffgewinnung erfolgt im Trockenschnitt mit einer durchschnittlichen Mächtigkeit des Nutzbaren von 14,5 m. Bei einem gewinnbaren Vorrat von noch ca. 2,5 Mio t und einer geplanten Jahresförderung von ca. 150.000 t ergibt sich eine Abbauzeit von ca. 17 Jahren. Für die Gewinnungsarbeiten werden eine Planierraupe und ein Radlader eingesetzt. Die Planierraupe schiebt den Rohstoff (Kiessand) auf der Böschung etwa im Neigungsverhältnis von 1:3 (ca. 18°) in den Tagebau. Hier wird das Haufwerk vom Radlader aufgenommen. Der Radlader fördert das Rohhaufwerk zur weiteren Verwertung zur mobilen Aufbereitungsanlage oder zum Zwischenlagerplatz. Zur Herstellung der Verkaufsprodukte kommen zwei mobile Aufbereitungsanlagen zum Einsatz.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Dezernat 42 Planfeststellungen Bergbau
Inselstraße 26
03046
Cottbus
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | LBGR-Dez42@lbgr.brandenburg.de |
Telefon: | +49 355 48640 100 |
Fax: | +49 355 48640 110 |
URL: | https://www.lbgr.brandenburg.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
10.11.2023
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
17.01.2022 - 16.02.2022
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
11.05.2017 - 12.06.2017