Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der vierstreifige Ausbau der B 85 zwischen den Knotenpunkten mit der BAB A 6 (Amberg-Ost) und der A 93 (Schwandorf-Nord) ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans 2030. Dieser Ausbau ist in einzelnen Teilen bereits baulich verwirklicht worden, so auch der angrenzende Teilabschnitt südöstlich an den Knotenpunkt der B 85 mit der BAB A 6 (Amberg-Ost). Der Ausbau der B 85 stellt den Lückenschluss zwischen dem bereits ausgebauten südöstlichen Teilabschnitt und dem Knotenpunkt mit der BAB A 6 Nürnberg-Waidhaus dar. Um eine verkehrsgerechte und verkehrssichere Aufteilung der Spurübergänge zu erzielen, ist neben der Anschlussstelle Amberg-Ost (A 6/B 85) auch der Knotenpunkt der B 85 mit der Staatsstraße St 2151 in die Ausbauplanung mit einzubeziehen. Die oben genannte Maßnahme ist UVP-pflichtig und entsprechend im UVP-Portal Bayern zu veröffentlichen. Für das Vorhaben wird gem. §§ 9 Abs. 4, 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Auf eine Vorprüfung zur Feststellung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung konnte verzichtet werden, da der Vorhabenträger einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gestellt hat und die Regierung der Oberpfalz den Entfall der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet hat (§ 7 Abs. 3 UVPG).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung der Oberpfalz
93039
Regensburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@reg-opf.bayern.de |
Telefon: | +49 941 5680-0 |
Fax: | +49 941 5680-1199 |
URL: | http://www.regierung.oberpfalz.bayern.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
24.05.2023 - 23.06.2023