Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Antrag der Franz Limbach GmbH, Im kleinen Feldchen 2, 53844 Troisdorf auf Gewinnung von Kies und Sand mit anschließender Verfüllung im Rhein-Sieg-Kreis, Stadt Niederkassel Gemarkung Mondorf, Flur 1 Flurstücke 6-18, 21, 24-38, 69-73, 89, 91-93 und 106 Die Franz Limbach GmbH gewinnt seit etwa 50 Jahren in der Stadt Troisdorf an der Grenze zum Stadtgebiet Niederkassel Sand und Kies, zunächst in Form der Nassabgrabung „Eschmarer See“, anschließend westlich und östlich des Sees im Trockenabbau. Um auch zukünftig den zukünftigen Rohstoffbedarf zu decken und die Sicherung des Standortes zu gewährleisten, beabsichtigt das Unternehmen nun nordwestlich des Eschmarer Sees auf dem Gebiet der Stadt Niederkassel den Aufschluss neuer Abgrabungsflächen auf einer Fläche von insgesamt etwa 15,4 ha, wovon ca. 14,5 ha reine Abbaufläche sein werden. Der Abbau des Rohstoffs soll im Trockenschnitt bis auf eine Tiefe von 49 m NHN erfolgen. Anschließend wird die Fläche sukzessive bis auf die ursprüngliche Geländehöhe mit unbelastetem Bodenaushub wieder verfüllt und größtenteils der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Auf Teilflächen erfolgen landschaftspflegerische Maßnahmen, die auch der Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft dienen. Ein Teil der Maßnahmen wird vorgezogen auf externen, derzeit als Acker genutzten ehemaligen Abgrabungsflächen durchgeführt. Die vorliegend beantragte Abgrabung grenzt nordwestlich - nur getrennt durch einen Wirtschaftsweg- an den Eschmarer See an. Die Vorhabenfläche grenzt unmittelbar an den im Regionalplan Köln, Teilabschnitt Bonn/Rhein-Sieg, dargestellten „Bereich zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ (BSAB) Nr.14 „Troisdorf/ Eschmarer Seen“ an und liegt in der Schutzzone III B des Wasserschutzgebietes „Zündorf“, in denen - neben diversen anderen - auch die genehmigte Abgrabung der Firma Limbach liegt. Das Antragsgelände wird derzeit als Intensivacker genutzt, der von drei Wirtschaftswegen durchquert wird. Mit den vorliegenden Unterlagen wird daher beantragt: die Abgrabung von Sand und Kies mit anschließender Verfüllung einschließlich der Herrichtung der Abgrabungsflächen die wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme der Deckschichten die Weiternutzung des Anlagenstandortes einschließlich der damit verbundenen Fristverlängerung für die Herrichtung des Geländes und für die Wasserrechtliche Erlaubnis zur Gewässerbenutzung für Kieswäsche und Reifenwaschanlage die Errichtung eines handelsüblichen Büro- und Sozialcontainers im Eingangsbereich des Abgrabungsgeländes die Errichtung des Förderbandes von der Abgrabung bis zum Kieswerk nebst flankierendemWartungsweg und Untertunnelung der Überfahrt der ESKA GMBH die Genehmigung für das oberirdische Gewinnen von Bodenschätzen in der Schutzzone III B des Wasserschutzgebietes „Zündorf“ der zweistreifige Wegeausbau bis zum Abgrabungsgelände in Verlängerung der vorhandenen Betriebsstraße der ESKA GmbH auf ca. 150 m Länge die Durchführung vorgezogener externer Kompensationsmaßnahmen auf dem ehemaligen, als Acker wiederhergestellten Abgrabungsgelände der Antragstellerin Gemäß Ziffer 10 a der Anlage 1 zu § 1 UVPG NRW (i.d.F. vom 17.12.2021) unterlie-gen Abgrabungen ab einer Gesamtgröße von 25 ha einer generellen Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, nach Ziffer 10 b zwischen 10 ha und 25 ha der allgemeinen Vorprüfung. Hiervon ausgehend wäre für das vor-liegend beantragte rund 16 ha umfassende Vorhaben zunächst nur eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Gemäß § 10 UVPG besteht jedoch für kumulierende Vorhaben die UVP-Pflicht, wenn die kumulierenden Vorhaben zusammen die maßgeblichen Größen- oder Leistungswerte erreichen oder überschreiten. Kumulierende Vorhaben liegen vor, wenn mehrere Vorhaben derselben Art von einem oder mehreren Vorhabenträgern durchgeführt werden und in einem engen Zusammenhang stehen. Im Hinblick auf die im unmittelbaren Umfeld stattfindenden Abgrabungstätigkeiten und die Wei-ternutzung des Kieswerkes wird für den vorliegend beantragten Nordwestauf-schluss die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt Gemäß Kapitel 5, Abschnitt 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist zum Schutz streng und besonders geschützter und bestimmter anderer Tier- und Pflan-zenarten zu prüfen, ob infolge des geplanten Vorhabens aufgrund der Lage ihrer Fundorte sowie ihrer Lebensansprüche eine Betroffenheit anzunehmen ist, Ver-botstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG einschlägig sind und aus naturschutz-fachlicher Sicht eine Ausnahme von den Verboten gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG notwendig werden könnte. Die Belange des besonderen Artenschutzes werden in einemgesonderten Gutachten, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (ASF), berücksichtigt
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Amt für Umwelt und Naturschutz
Rhein-Sieg-Kreis
Heinrich, Michael, Herr
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721
Siegburg
Postfach 1551
53705 Siegburg
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | michael.heinrich@rhein-sieg-kreis.de |
Telefon: | 02241 132675 |
Fax: | 02241 133200 |
URL: | https://www.rhein-sieg-kreis.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
13.08.2024
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
27.04.2024 - 07.05.2024
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
10.07.2023 - 11.09.2023