Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Netzsch betreibt bereits seit 2016 eine thermische Nutzung von Grundwasser zur Kühlung von Gebäuden und Arbeitsmaschinen. Die Nutzung wurde mit Bescheid des Landratsamts Mühldorf vom 26.8.2016, AZ 6421.05-98/16 FB 42 genehmigt. Sie umfasst die Brunnenanlage bestehend aus Entnahmebrunnen EB1 und Schluckbrunnen SB1. Die bestehende Anlage auf der Fl. Nr. 458/6, Gemarkung und Gemeinde Waldkraiburg soll durch eine neue Brunnenanlage erweitert werden, die für die Kühlung und Heizung der neuen Produktions- und Bürohalle auf dem Grundstück Geretsrieder Straße 1 vorgesehen ist. Das entnommene Grundwasser wird vollständig wieder versickert. Die gesamte entnommene Wassermenge wird chemisch unverändert, lediglich mit anderer Temperatur, vollständig wieder im Schluckbrunnen SB2 versickert. Folgende Fördermengen sind beabsichtigt. Maximale projektierte Momentanentnahme: 60 l/s Maximale projektierte Jahresentnahme: 670.000 m³ Alle Brunnen wurden in 2022 erstellt. Die Förderung aus den Brunnen wird individuell, je nach Anforderung der thermischen Anlage eingestellt. Angestrebt ist eine gleichmäßige Verteilung der Jahresentnahmen aus beiden Brunnen. Die Entnahme des Grundwassers mittels Entnahmebrunnen und die Wiedereinleitung in den Schluckbrunnen bedürfen jeweils einer wasserrechtlichen Erlaubnis (§ 2 Abs. 1 Nr. 3, § 9 Abs. 1 Nrn. 5 und 4, § 8 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz, Art. 15 Abs. 1 Bayer. Wassergesetz). Zur Entscheidung hierüber ist das Landratsamt Mühldorf a. Inn sachlich und örtlich zuständig (Art. 63 Abs. 1 Satz 2 Bayer. Wassergesetz, Art. 37 Abs. 1 Satz 2 Landkreisordnung, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Mühldorf am Inn
Töginger Str. 18
84453
Mühldorf am Inn
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra-mue.de |
Telefon: | +49 8631 699-0 |
Fax: | +49 8631 699-699 |
URL: | http://www.landkreis-muehldorf.de |
Datum der Entscheidung
02.11.2023