Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gemeinde Inning a. Ammersee hat beim Landratsamt Starnberg die Plangenehmigung für einen Gewässerausbau des Inninger Bachs zwischen Walchstadter Straße und Rathaus im Gemeindegebiet Inning a. Ammersee beantragt (gemäß § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz – WHG). Das bestehende U-Profil des Inninger Bachs soll auf einer Länge von ca. 120 m auf der rechten Gewässerseite rückgebaut und das Ufer abgeflacht werden. Die Böschung wird mit Wasserbausteinen befestigt. Im Bereich der Bachsohle werden mehrere große Steine als Strömungslenker verlegt. Wo es möglich ist, wird die Sohle aufgeweitet und gumpenartige Vertiefungen geschaffen, so dass Fische bei Niedrigwasser einen Rückzugsort haben. Die Böschung und die Randbereiche werden mit Gräsern und Stauden begrünt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Untere Wasserbehörde
Landratsamt Starnberg
Küspert, Martin, Herr

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
Bayern
Deutschland

E-Mail: martin.kuespert@lra-starnberg.de
Telefon: +49 8151 148-77367
Fax: +49 8151 148-11367
URL: http://www.landkreis-starnberg.de

Datum der Entscheidung

04.09.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung_UVP-Portal_S-UVP-VP_Gewässerausbau_Inninger Bach_Inning_04-09-2024 ( Bekanntmachung_UVP-Portal_S-UVP-VP_Gewässerausbau_Inninger Bach_Inning_04-09-2024.pdf )