Allgemeine Vorhabenbeschreibung

er Eigenbetrieb Stadtentsorgung Neustadt (ESN) hat die wesentliche Änderung der am 17.02.2014 genehmigten Stilllegungsmaßnahmen der Deponie Haidmühle beantragt. Mit Bescheid vom 17.02.2014 wurde der Bau der Abschlussrekultivierung der Deponie Haidmühle gem. § 40 Abs. 2 Deponieverordnung (DepV) genehmigt. Nun soll diese Planung unter anderem aufgrund der Standsicherheit der Deponie und im Hinblick auf eine mögliche Nachfolgenutzung den Ost-/ Südost-Bereich und die Nordflanke sowie den Plateaubereich der Deponie Haidmühle ändern und eine Verbesserung der aktuellen Situation herstellen.

Die Änderungen belaufen sich hauptsächlich darauf, das Plateau flacher werden zu lassen (2,5 % Neigung), die Böschungsneigungen im Bereich der Tekturplanung generell mit 1:3 zu gestalten, die Reku-Boden-Mächtigkeit von 2 Meter auf 1 Meter zu reduzieren, im Bereich der östlichen und südöstlichen Flanke einen 8-10 Meter breiter Streifen zur Umfahrung zu errichten sowie die Errichtung der Nordflanke mit insgesamt 4.400 m3 Auftrag zur Profilierung.

Bei dem beabsichtigten Vorhaben handelt es sich um die wesentliche Änderung einer Deponie. Diese bedarf nach § 35 Absatz 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) regelmäßig der Planfeststellung durch die zuständige Behörde. Im Planfeststellungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Anstelle eines Planfeststellungsverfahrens kann gemäß § 35 Absatz 3 KrWG i. V. m. § 74 Absatz 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) eine Plangenehmigung erteilt werden, soweit die Änderung u. a. keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf ein in § 2 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genanntes Schutzgut haben kann.



Insofern war zur Ermittlung durch das Vorhaben entstehender erheblicher nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt eine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i. V. m. Anlage 1 Nr. 12.2.1 UVPG durchzuführen.



Die allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG besteht.

UVP-Kategorie

Abfalldeponien

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Süd (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd)

Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
Postfach 100262
67402 Neustadt an der Weinstraße
Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: poststelle@sgdsued.rlp.de
Telefon: 06321 99-0
Fax: 06321 99-2900
URL: www.sgdsued.rlp.de

Datum der Entscheidung

01.03.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe Website&UVP-Portal& Amtsblatt ( Bekanntgabe Website&UVP-Portal& Amtsblatt.docx )