Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Firma Moosleitner GmbH wurde mit Bescheid vom 14.01.2013 die Errichtung und der Betrieb einer Inertabfalldeponie (Deponieklasse 0) abfallrechtlich genehmigt. Mit Feststellungsvermerk vom 04.11.2010 wurde im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung festgestellt, dass mit dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Mit Bescheid vom 18.04.2019 wurden folgende Änderungen der Deponie genehmigt: Tiefere Deponiesohle (bedingt durch tieferen Kiesabbau), Verringerung des Deponiekörpers und des Verfüllvolumens durch eine zwischenzeitlich in einem Teilbereich errichtete Betriebsfläche sowie Anpassungen am Sickerwassersystem. Für diese Änderung wurde mit Feststellungsvermerk vom 27.02.2019 im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung ebenfalls festgestellt, dass mit dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Mit dem 01.01.2022 ging die Errichtung und der Betrieb der Deponie unter gleicher Genehmigung auf die Firma Moosleitner Entsorgungslogistik GmbH über. Mit Bescheid vom 10.08.2022 wurde die Genehmigung zur Änderung der Deponie durch Erweiterung des bestehenden Zwischenlagers als Nebenanlage der Deponie erteilt. Für diese Änderung wurde mit Feststellungsvermerk vom 04.07.2022 im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung ebenfalls festgestellt, dass mit dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Die Genehmigung zur Änderung der Deponie durch alternative Ausführung der Böschungsabdichtung im Bereich des VA1 Süd und West mit einer Kunststoffdichtungsbahn anstelle einer mineralischen Dichtung wurde mit Bescheid vom 06.09.2023 erteilt. Mit Feststellungsvermerk vom 04.09.2023 wurde festgestellt, dass auch mit dieser Änderung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Nunmehr ist die Erweiterung der bestehenden Deponie in den Bereich der mit Bescheid vom 01.08.2018 genehmigten Kiesabbau-Erweiterung auf die nördlich und östlich an die bestehende DK0-Deponie angrenzenden FlNrn. 791/4, 792, 820/3, 838T, 838/1, 838/2 geplant. Die Erweiterung beträgt ca. 3,6 ha und stellt eine „Fortführung“ der bereits genehmigten DK0-Deponie in Richtung Norden und in Richtung Osten dar. Die „Fortführung“ betrifft sowohl den Einbau eines Höhenausgleichhorizonts zwischen Auskiesungssohle und UK Technischer Barriere als auch einer Technischen Barriere sowie die Verlängerung/Ergänzung des Sickerwasserfassungs- und Sickerwasserableitsystems sowie die Oberflächenabdichtung/Rekultivierung und die Einrichtungen für die Oberflächenwasserfassung, -ableitung und –versickerung. Insgesamt sind fünf Verfüllabschnitte geplant. Das zur Verfügung stehende Verfüllvolumen erhöht sich um ca. 745.000 m³ auf ca. 1,15 Mio. m³; für die Verfüllung ist insgesamt eine Dauer von 25 bis 30 Jahren vorgesehen. Lediglich ein schmaler Streifen (ca. 0,8 bis 0,9 ha) in der südöstlichen Ecke des genehmigten Kiesabbaubereichs wird nicht für die Wiederverfüllung mit DK0-Material genutzt, sondern dient als Zwischenlagerfläche für unbelastete Materialien, die zum Bau des Profilierungs-, Dichtungs- und Rekultivierungshorizonts benötigt werden. Zudem erfolgt über diese Fläche die Zufahrt zu den hier liegenden Schächten 3 und 4 um bei Bedarf Reparaturarbeiten und Leitungsspülungen sowie die Kamerabefahrungen der Sickerwasserleitungen durchführen zu können.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Berchtesgadener Land
Salzburger Str. 64
83435
Bad Reichenhall
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra-bgl.de |
Telefon: | +49 8651 773-0 |
Fax: | +49 8651 773-111 |
URL: | http://www.lra-bgl.de |
Datum der Entscheidung
10.11.2023