Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Creos Deutschland GmbH beabsichtigt die Erneuerung der Creos Gasleitung aus dem Jahre 1935 von Kindsbach nach Hohenecken. Die Neuverlegung findet in der Bestandstrasse statt. Lediglich auf Höhe des Sportplatz Hohenecken wird es erforderlich, die Leitung im Zuge der Erneuerung umzulegen, da die Gasleitung derzeit den Sportplatz quert.
Die Creos Deutschland GmbH hat beim Forstamt Kaiserslautern einen Antrag auf Rodung und Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart gestellt. Die Rodungsfläche beträgt
- dauerhaft 0,4353 ha
- temporär 1,8143 ha.
Die Zuständigkeit der Unteren Forstbehörde ergibt sich aus § 14 LWaldG, da es sich bei der Waldumwandlung um einen Genehmigungstatbestand nach LWaldG handelt.
Gemäß Nr. 17.2.3 der Anlage 1 zum UVPG bedarf es für das vorliegende Vorhaben –Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart von 1 ha bis weniger als 5 ha Größe - einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 des UVPG.

Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe prüft die zuständige Behörde, ob bei dem Neuvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, besteht keine UVP-Pflicht. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, so prüft die Behörde auf der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wäre. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der Behörde solche Umweltauswirkungen haben kann.
Die standortbezogene Vorprüfung gemäß den Kriterien der Anlage 3 Nummer 2.3 zum UVPG ergibt, dass für das Rodungsvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen.
Die seit 1935 bestehende Gasleitungstrasse verläuft auf der Gebietsgrenze des Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen. Die Trasse quert die Trinkwasserschutzgebiete im Entwurf „Kindsbach Tiefbrunnen 1 Am Großen Hirschnabel, „Kaiserslautern 3 Tiefbrunnen Kolbental sowie „Schäckersdell“.
Da es sich um eine temporäre Baumaßnahme im Randgebiet des Schutzbereichs handelt, werden nachhaltige Auswirkungen, die dem Schutzzweck des Biosphärenreservats entgegenstehen, nicht verursacht. Die zuständigen Naturschutzbehörden haben dem Vorhaben zugestimmt. Der Schutzzweck wird durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.
Die Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz hat dem Vorhaben in ihrer Stellungnahme vom 20.06.2023 zugestimmt. Die in der Stellungnahme aufgeführten Hinweise sind bei der Bauausführung in den geplanten Trinkwasserschutzgebieten zu beachten.

Die in Stufe 2 der Anlage 3 zum UVPG durchgeführte Prüfung hat ergeben, dass die hier relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf den Schutzzweck oder die relevanten Schutzgüter zur Folge haben.

Für das Vorhaben wird gemäß § 5 (2) des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

UVP-Kategorie

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

MUEEF, Landesforsten
Klimaschutzministerium (MKUEM)
Forstamt Kaiserslautern

Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: Forstamt.Kaiserslautern@wald-rlp.de

Datum der Entscheidung

29.11.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe Gasleitung Kindsbach-Hohenecken ( Bekanntgabe Gasleitung Kindsbach-Hohenecken.pdf )