Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Auf Antrag der Firma Erdle Biogasstrom GbR führt das Landratsamt Günzburg das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für die wesentliche Änderung der bestehenden Anlage zur Errichtung und Betrieb eines dritten Gärrestelagerbehälters mit Umwallung und Erhöhung des Gülleeinsatzes durch.

Das Landratsamt Günzburg hatte im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach §§ 9 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Nr. 8.4.2.1 Spalte 2 („A“) der Anlage 1 des UVPG in einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Hierbei war überschlägig zu prüfen, ob das Vorhaben unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigen wären.

Es soll ein weiteres Gärrestelager (3 Gärrestelager) errichtet werden, Durchmesser licht 36m, Höhe licht 7m, Volumen 6613m³. Weiter soll die genehmigte Futtermenge 39t/Tag auf 57,4t/Tag erhöht werden. Die Bestehende externe Grube wird dann zur Sickersaftlagerung genutzt und Endlager 1 soll beheizt werden und zur Nachgärung herangezogen werden. Dadurch muss es nicht mehr vollständig entleert werden um die erforderliche Lagerkapazität der Anlage zu gewähren. Die genehmigte Gasproduktion von 6200 m³/Tag bzw. 2,28 m³/Jahr soll nicht verändert werden.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Günzburg

An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
Bayern
Deutschland

E-Mail: info@landkreis-guenzburg.de
Telefon: +49 8221 95-0
Fax: +49 8221 95-240
URL: http://www.landkreis-guenzburg.de

Datum der Entscheidung

02.11.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung Erdle Biogasstrom GbR ( Bekanntmachung Erdle Biogasstrom GbR.pdf )