Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit Bescheid des Landratsamtes Günzburg vom 2. Juli 2003 (geändert am 31. Juli 2003) wurde der Firma BWF Offermann, Waldenfels & Co. KG, Offingen, die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zum Zutagefördern von Grundwasser aus dem Brunnen I auf dem Grundstück Fl.-Nr. 212 der Gemarkung Offingen, aus dem Brunnen II auf dem Grundstück Fl.-Nr. 247 Gemarkung Offingen und aus dem Brunnen III auf dem Grundstück Fl.-Nr. 565 der Gemarkung Offingen erteilt (sh. Anlage). Diese Erlaub-nis ist bis zum 31. August 2023 befristet.

Mit Schreiben vom 5. Juni 2023 beantragt die Firma BWF Offermann, Waldenfels & Co. KG, Offingen, die Verlängerung dieser Erlaubnis für zunächst 3 Jahre. In diesem Zeitraum soll die Leistung der bestehenden aktiven Brunnen I und III bewertet werden, um entscheiden zu können, ob ggf. ein weiterer Brunnen benötigt wird. Anschließend soll dann ein neues Wasserrecht für 20 Jahre beantragt werden.

Derzeit sind folgende Entnahmemenge erlaubt:

aus dem Brunnen I auf dem Grundstück Fl.-Nr. 212 Gemarkung Offingen bis zu max. 28 l/s, bis zu max. 100 m³/h und bis zu max. 2.400 m³/d,
aus dem Brunnen II auf dem Grundstück Fl.-Nr. 247 Gemarkung Offingen bis zu max. 14 l/s, bis zu max. 50 m³/h und bis zu max. 1.200 m³/d,
aus dem Brunnen III auf dem Grundstück Fl.-Nr. 565 Gemarkung Offingen bis zu max. 28 l/s, bis zu maxc. 100 m³/h und bis zu 2.400 m³/d.
Der Gesamtumfang für alle drei Brunnen beträgt max. 56 l/s, max. 4.800 m³/d und max. 450.000 m³/a.

Diese Mengen sollen auch der vorübergehenden Erlaubnis für die nächsten 3 Jahre zugrundegelegt werden.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Günzburg

An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
Bayern
Deutschland

E-Mail: info@landkreis-guenzburg.de
Telefon: +49 8221 95-0
Fax: +49 8221 95-240
URL: http://www.landkreis-guenzburg.de

Datum der Entscheidung

09.11.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2023-11-09_WV_Offingen_BWF_allgemeine_Vorprüfung ( 2023-11-09_WV_Offingen_BWF_allgemeine_Vorprüfung.pdf )