Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Stadt Hohnstein, 01848 Hohnstein, Rathausstraße 10, hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 17. Oktober 2023 die Entscheidung beantragt, ob für das Vorhaben anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden kann. Das Vorhaben beinhaltet die Erneuerung der Verrohrung des Hohnsteiner Bachs auf einer Länge von 356 m mit einer teilweisen Neutrassierung, die Umbindung eines Feuerlöschteichs in den Hauptschluss mit Ausbau des Teiches und Errichtung einer Überlaufschwelle sowie die Neuerrichtung/Anpassung erforderlicher Schächte und Regenentwässerungsleitungen. Das Vorhaben dient der Schadensbeseitigung der vom HW 2021 an dem Abflussprofil hinterlassenen teilweise erheblichen Schäden. Das Vorhaben „Hohnsteiner Bach, Erneuerung Verrohrung (ID 0424) Hochwasserschadens-beseitigung 2021“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen, die im Ergebnis negativ ausfiel.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Abteilung 4 - Umweltschutz
Dienststelle Dresden
Landesdirektion Sachsen
Referat 46DD

Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Sachsen
Deutschland

E-Mail: post@lds.sachsen.de
Telefon: 0351 825-4001
Fax: 0351 825-9999

Datum der Entscheidung

04.03.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung keine UVP-Pflicht-Hohnsteiner Bach ( Bekanntmachung keine UVP-Pflicht-Hohnsteiner Bach.docx )