Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Schaeffler Technologies AG & Co. KG hat für den Standort Fl.Nr. 1333/1, Gemarkung Herzogenaurach, auf ihrem Betriebsgelände, Industriestraße 1-3 in 91074 Herzogenaurach, eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der bestehenden Anlage zur Oberflächen-behandlung von Metallteilen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren (Galvanikanlage) mit einem Volumen der Wirkbäder von 30 m³ oder mehr nach Ziffer 3.10.1 Spalte 1 des Anhangs zur 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) gem. §§ 16, 10 BImSchG beantragt. Die bereits vorhandene Galvanikanlage, bestehend aus drei Linien im Gebäude G24, soll um eine weitere Linie im Gebäude G20 erweitert werden. Beantragt ist die Betriebszeit der neuen Anlage im 24 h Takt in 18 Wochenschichten von Sonntag 22:00 Uhr bis Samstag 22:00 Uhr. Externe Anlieferungen finden von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr im Gebäude G20 statt. Innerbetrieblicher Verkehr findet 24h an 6 Tagen/ Woche statt. Hierbei besteht keine Änderung zur Ist-Situation. Der Verfahrensablauf der geplanten Oberflächenbehandlungsanlage umfasst im Wesentlichen die folgenden Schritte: • Unbehandelte Produktionsteile werden durch die interne Logistik vom Wareneingang oder aus internen Produktionsbereichen zur Oberflächenbehandlungsanlage transportiert. • Im abgeschlossenen Betriebsbereich der Galvanik werden die zu behandelnden Teile auf Transportgestellen aufgehängt, mit diesen Gestellen zur eigentlichen Beschichtungsanlage transportiert und in die Anlage eingebracht. • Die Produktionsteile werden in einem ersten Schritt der Vorbehandlung zugeführt. Hier werden die Teile entfettet, gebeizt, elektrolytisch entfettet und gespült, um eine saubere Metalloberfläche zu erhalten. Das Transportgestell fährt dabei einzeln durch jeden dieser Behandlungsschritte. • In den nächsten Schritten findet der eigentliche Beschichtungsprozess, der sich aus verschiedenen Wirkbädern, die mit galvanoüblichen Chemikalien versetzt sind, statt. Das Transportgestell wird hierzu schrittweise in verschiedene Wirkbäder abgesenkt und in Zwischenschritten gespült. Im letzten Beschichtungsprozess wird eine elektrische Spannung angelegt, wodurch sich Metallelemente aus der Flüssigkeit lösen und sich auf der Produktoberfläche absetzen. Die durch diesen Verfahrensschritt aufgebrachte ZnFe (Zink-Eisen) Beschichtung stellt einen Korrosionsschutz dar. Beheizte Bäder sind jeweils gedeckelt, alle Bäder mit Ausnahme der Spülen werden separat abgesaugt und die Abgase über einen Wäscher mit Tropfenabscheider dem Schornstein zugeführt, damit keine Abgase ungereinigt in die Umwelt gelangen. • Sobald der eigentliche Beschichtungsprozess abgeschlossen ist, werden die Produktionsteile gespült und getrocknet. • Die Produktionsteile werden anschließend von den Transportgestellen demontiert und an die interne Logistik für den Weitertransport übergeben. Durch die Optimierung von Betriebszeiten und die Errichtung nach dem neusten Stand der Technik werden zukünftig weniger Einsatzstoffe benötigt, interne Wege verkürzt und Abfall- sowie Abwassermengen reduziert. Beim Beschichtungsprozess anfallendes Abwasser wird über eine bestehende Abwasseranlage gereinigt bzw. über einen Ionentauscher aufbereitet und wieder eingesetzt. Abfälle, die aus dem Beschichtungsprozess als auch aus der Abwasseranlage anfallen, werden einer geregelten Entsorgung zugeführt. Das Vorhaben der Antragstellerin stellt eine wesentliche Änderung der Lage und des Betriebs der bestehenden Oberflächenbehandlungsanlage dar, für die ein Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG erforderlich ist, weil die Änderung oder Erweiterung hier für sich alleine genommen die relevante AnIagengröße von 30 m3 Volumen der Wirkbäder nach Nr. 3.10.1 des Anhangs der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) erreicht. Das Änderungsvorhaben überschreitet zudem den Prüfwert von 30 m3 unter Nr. 3.9.1 der Anlage 1 des UVPG und ist dementsprechend in Spalte 2 mit „A'' gelistet. Die bereits vorhandene Anlage zur Oberflächenbehandlung bestehend aus drei Linien im Gebäude G24 soll um eine weitere Linie im Gebäude G20 erweitert werden. Für die bestehende Anlage wurde zuletzt mit Bescheid vom 09.01.2009 eine Erweiterung um eine Linie III mit Installation einer neuen Abwasserbehandlungsanlage nach §16 BImSchG genehmigt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde eine allgemeine Vorprüfung nach UVPG durchgeführt, welche zum Ergebnis hatte, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen war.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Nägelsbachstr. 1
91052
Erlangen
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@erlangen-hoechstadt.de |
Telefon: | +49 9131 803-1000 |
Fax: | +49 09131 803-491000 |
URL: | http://www.erlangen-hoechstadt.de |
Datum der Entscheidung
20.02.2024