Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Durch den geplanten Ausbau der L 522 und dem Bau einer parallelen Rad- und Gehwegverbindung auf der Nordseite des BÜ kann die vorhandene technische Sicherung nicht beibehalten werden. Der neu geplante Rad- und Gehweg im BÜ-Bereich gilt als Lückenschluss zwischen bereits von Herxheim am Berg und Freinsheim ankommenden Wegen. Die zuggesteuerte Sicherung des BÜ muss richtlinienkonform baulich geändert werden. Gleichzeitig wird an dem BÜ durch weitere Maßnahmen entsprechend dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) §§ 3, 13 die Sicherheit erhöht und dadurch eine bessere Verkehrsabwicklung gewährleistet. Die Erhöhung der Sicherheit wird in diesem Fall gegenüber der Bestandssituation durch den Ausbau der L 522 und den vier einmündenden Wirtschaftswegen mit ausreichend breiten Verkehrsflächen für den maßgebenden Begegnungsfall, der regelmäßig auftretenden Fahrzeugarten, im BÜ-Bereich angestrebt. Die vollständigen Planunterlagen sind auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Großprojekte/Themen\Baurecht\Straßenrechtliche Planfeststellung“ einsehbar
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Wirtschaftsministerium (MWVLW)
Landesbetrieb Mobilität Speyer
St. Guido-Straße 17
67346
Speyer
Postfach 1880
67328 Speyer
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | lbm@lbm-speyer.rlp.de |
Telefon: | 06232/626-0 |
Fax: | 06232/626-2912 |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
26.06.2023