Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die SAB Projektentwicklung GmbH & Co.KG, Berliner Platz 1, 25524 Itzehoe hat auf Grundlage der §§ 4, 19 BImSchG i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) einen Antrag auf Errichtung und Betrieb von 4 Windkraftanlagen mit einer Leistung von je 6,2 MW im Windpark Aschersleben West für die Standorte in der Gemarkung Aschersleben, Flur 97, Flurstück 2, 65, 66 beim Salzlandkreis gestellt. Das Vorhaben zur Errichtung und den Betrieb von 4 Windkraftanlagen ist ein Neuvorhaben i. S. d. § 2 Abs. 4 Nr. 1 UVPG, welches hinzutritt zu bereits bestehenden Windkraftanlagen (Bestands-Windpark). Insofern liegt ein hinzutretendes kumulierendes Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist (Bestands-Windpark), vor (vgl. § 12 Abs. 1 Nr.2 UVPG). Zumal hier eine Windfarm i. S. d. § 2 Abs. 5 UVPG vorliegt. Für die 4 antragsgegenständigen WKA war demnach gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach den Bestimmungen des § 7 UVPG durchzuführen. Im Ergebnis der Prüfung war festzustellen, dass auf die Schutzgüter gemäß § 2 Abs. 1 UVPG keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch den Zubau von 4 Windkraftanlagen im Windpark Aschersleben West/Reinstedt zu befürchten sind, die nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Öffentliche Bekanntgabe des Ergebnisses der Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 7 UVPG erfolgte gemäß § 5 Abs. 2 UVPG im Amtsblatt des Salzlandkreises 36/2024 vom 23.07.2024.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Salzlandkreis
Fachdienst Natur und Umwelt
Untere Immissionsschutzbehörde
Ermslebener Str. 77
06449
Aschersleben
Sachsen-Anhalt
Deutschland
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Telefon: | 03471 684-0 |
Fax: | 03471 684-2828 |
URL: | https://www.salzlandkreis.de/ |
Datum der Entscheidung
23.07.2024