Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Aktenzeichen: 766.0015/22/1.6.2 [HB-20] 766.0016/22/1.6.2 [HB-21] 766.0017/22/1.6.2 [HB-22] 766.0018/22/1.6.2 [HB-23] 766.0019/22/1.6.2 [HB-24] 766.0020/22/1.6.2 [HB-25] Immissionsschutz Bekanntmachung der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglich-keitsprüfung (allgemeine Vorprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG). Die Bürgerwind Mönkeberg GmbH & Co. KG, Altenbekener Str. 176 in 32805 Horn-Bad Meinberg, beantragt gemäß §§ 16/19 des BImSchG die Genehmigung für die wesentliche Änderung von 6 Windenergieanlagen (WEA). Der Antrag beinhaltet die Schallleistungserhöhung im Nachtzeit-raum der Windenergieanlagen des Typs Enercon E-115 (HB-20 bis HB-22), E-115 EP3 E3 (HB-23 und HB-25) und E- 82 E2 (HB-24). Die Leistung der HB-20 veringert sich hierbei von 3000 kW auf 2700 kW. Bei den WEA HB-21 und HB-22 wird die Nennleistung von jeweils 3000 kW beibehalten. Ebenso wird die Leistung bei der HB-24 mit 2300 kW und den WEA HB-23 und HB-25 mit je 4200 kW beibehalten. Durch die Änderung der Betriebsmodi bzw. Änderung der Rotorblattwinkel zum Wind wird mit weniger Wind dieser effektiver für mehr (Anfangs-)Leistung bzw. Ertrag genutzt. Dies hat zur Folge, dass sich die Schallemissionen der WEA dadurch geringfügig erhöhen. Bei dem hier gegenständlichen Vorhaben handelt es sich um ein Änderungsvorhaben im Sinne vom § 9 Abs. 1 UVPG, für das im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung zu prüfen ist, ob die Änderung zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Lippe
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756
Detmold
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | immissionsschutz@kreis-lippe.de |
Telefon: | 05231-62-0 |
Fax: | 05231-62-1010 |
URL: | www.kreis-lippe.de |
Datum der Entscheidung
16.11.2022