Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Teut Windprojekte GmbH, Vielitzer Weg 12 in 16835 Lindow (Mark), beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 16303 Schwedt/Oder, in der Gemarkung Landin, Flur 1, Flurstücke 334 und 335 eine Windkraftanlage wesentlich zu ändern. (Az.: G06423) Das Vorhaben umfasst die Änderung der nächtlichen Betriebsweise einer Windkraftanlage des Typs Senvion 3.0M122 NES. Es ist die Änderung von einer leistungsreduzierten Betriebsweise mit einer elektrischen Nennleistung von 2.720 kW und einem Schallleistungspegel LWA gemäß Herstellerangabe in Höhe von 103,0 dB(A) auf eine leistungsoptimierte Betriebsweise mit einer elektrischen Nennleistung von 3.000 kW und einem Schallleistungspegel LWA gemäß Herstellerangabe in Höhe von 104,5 dB(A) geplant. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Die Genehmigung für das Vorhaben wesentliche Änderung einer Windkraftanlage in 16303 Schwedt/Oder wurde erteilt.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 13 Genehmigungsverfahrensstelle Ost

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: t13@lfu.brandenburg.de
Telefon: +49 335 60676 5182

Datum der Entscheidung

17.09.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

G06423 Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung ( G06423 Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung.pdf )