Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Email vom 30.08.2023 hat das Unternehmen Innovative Energie für Pullach GmbH beim Bergamt Südbayern Unterlagen zur Durchführung einer UVP-Vorprüfung für das o. g. Vorhaben vorgelegt. Im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles war festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 1 Nr. 10 a UVP-V Bergbau und. Nr. 17.2.3 Anlage 1 UVPG besteht. Die Vorprüfung des Bergamtes Südbayern hat ergeben, dass das genannte Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Zu dieser Entscheidung haben folgende Aspekte geführt: Merkmale des Vorhabens Zur Förderung von Erdwärme wird in der Gemarkung Pullach im Isartal, die Niederbringung von drei Geothermiebohrungen mit einer Endteufe von jeweils ca. 3.518 m (TVD) geplant. Die Gesamtfläche des geplanten Bohrplatzes beträgt 21.000 m². Standort des Vorhabens Der geplante Bohrplatz befindet sich auf Flurstück-Nr. 372 und 374 in der Gemarkung und Gemeinde Pullach im Isartal sowie auf Flurstück-Nr. 11 Forstenrieder Park in gemeindefreiem Gebiet im Landkreis München. Das Plangebiet befindet sich auf einer als Bannwald „Forstenrieder Park mit dem Staatsforst Unterbrunn und den angrenzenden Wäldern“ ausgewiesenen Fläche, im Landschaftsschutzgebiet „Forstenrieder Park einschließlich Forst Kasten und Fürstenrieder Wald“ sowie im Regionalen Grünzug Nr. 7 Starnberger See / Würmtal sowie flankierende Waldkomplexe. Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen Die Errichtung des Bohrplatzes für die Geothermiebohrungen umfasst die Rodung von 21.000 m² Waldfläche. Im Falle der Nichtfündigkeit wird das gesamte Areal zurückgebaut und aufgeforstet. Im Falle der Fündigkeit der Bohrung wird der Bohrplatz auf 11.300 m² zurückgebaut. Die Restfläche von ca. 9.700 m² wird wieder rekultiviert und mit einem höherwertigen Baumbestand als Teil der Eingriffsregelung des waldrechtlichen Ausgleichs, aufgeforstet. Der durch das Vorhaben entstehende dauerhafte Eingriff von 11.300 m² in den Bannwald wird durch eine höherwertige Neuaufforstung von klimaresistenten Waldflächen in funktionalem Bezug zum bestehenden Bannwald im selben Naturraum kompensiert. Der Bohrplatz liegt außerhalb der Wasserschutzgebiete „Forstenrieder Park Brunnen 1-3 und „Pullach VBS Forstenrieder Park Br. 1-2“. Eine Grundwasserbeeinträchtigung ist durch die Bohrarbeiten nicht zu erwarten. Es können temporär während der Bohr- und Bauphase Belastungen durch Lärm und Staub auftreten, für die entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden. Weitere mögliche Beeinträchtigungen für die Schutzgüter Mensch, Natur und Umwelt und auf die betroffenen Schutzgebiete werden durch die vorgesehenen Ausgleichs- und Minimierungsmaßnahmen als nicht erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen im Sinne der Kriterien nach Anlage 3, Nr. 2.3 UVPG eingestuft.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern
Bergamt Südbayern
Maximilianstr. 39
80538
München
Bayern
Deutschland
E-Mail: | bergamt@reg-ob.bayern.de |
Telefon: | +49 89 2176-0 |
Fax: | +49 89 2176-2438 |
URL: | http://www.regierung.oberbayern.bayern.de |
Datum der Entscheidung
18.09.2023