Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Antragsteller beabsichtigt auf dem Grundstück Dorfstraße 7 (Fl. Nrn. 1135 und 1135/1, Gemarkung Kötzersricht) im Ortsteil Obersdorf, die Errichtung eines Wohnhauses mit 11 Wohneinheiten. Im westlichen Bereich der beiden Grundstücke verläuft der Obersdorfer Bach im offenen Gerinne, der unweit der nördlichen Grundstücksgrenze über einen Einlauf in eine Verrohrung DN 600 mündet. Die bestehende Verrohrung liegt aktuell teilweise unterhalb des geplanten Gebäudes. Aus diesem Grund soll das Gewässer auf einer Gesamtlänge von ca. 30 m deutlich nach Westen, beginnend an der südlichen Grundstücksgrenze Fl. Nr. 1135/1, umgelegt werden. Das Gewässer soll dabei eine Sohlbreite von 0,50 m, eine Tiefe von 0,30 m zur Uferlinie sowie eine Längsgefälle ca. 2 % erhalten. Das beidseitige Vorland erhält eine Neigung zum Gewässer mit 5 %. Die nachfolgenden Böschungen werden mit einer Neigung von 1:2 ausgebildet. Am Ende des offenen Gerinnes wird ein Einlaufbauwerk mit räumlichen Gitter (Abmessung 1,30 m x 2,0 m x 1,20 m) und mit räumlichen Rechen (Stababstand 5 cm) als Verklausungsschutz errichtet. Von hier führt eine neue Rohrleitung DN 600 (Länge 23 m, Gefälle 0,7 %) bis zum best. Schacht R2. Durch die neue Lage des Einlaufes bzw. der Rohrleitung verlängert sich die Verrohrungsstrecke um ca. 7 m. Vor dem Einlaufbauwerk wird das Gerinne mit Wasserbausteinen ausgepflastert. Um den Einlauf ist in der Böschung ebenfalls eine Pflasterreihe geplant. Die ursprüngliche Rohrleitung DN 600 vom best. Einlauf bis zum Schacht R2 wird zurückgebaut.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Amberg-Sulzbach
Sachgebiet Wasserrecht
Schloßgraben 3
92224
Amberg
Bayern
Deutschland
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Datum der Entscheidung
25.01.2023