Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit Bescheid des Landratsamtes Rottal-Inn vom 29.12.2009, Az.: 43-642/1 (ID - Nr. 635 5) wurde der Gemeinde Hebertsfelden für deren Wasserversorgung gemäß §§ 8, 10 Abs. 1 und 15 WHG (aktuelle Fassung des WHG) die gehobene Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser auf dem Grundstück Fl. Nr. 393/8, Gemarkung Linden, Gemeinde Hebertsfelden erteilt. Im Rahmen eines von der Gemeinde erstellten Sanierungs- und Strukturkonzeptes wurde am Brunnen II Linden (Baujahr 1970) erheblicher Sanierungsbedarf festgestellt. Zudem konnte ein gravierdender Rückgang der Leistungsfähigkeit festgestellt werden. Seitens der Fachstellen wird der Rückbau des Altbrunnens und die Abteufung eines Ersatzbrunnens in ca. 20 m Entferung auf der Fl-Nr. 399, Gemarkung Linden Hebertsfelden empfohlen. Das Vorhaben dient der Erschließung des Grundwasservorkommens zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage Linden der Gemeinde Hebertsfelden. In einem ersten Schritt wurde eine Erkundungsbohrung abgeteuft. Anschließend wurde diese Bohrung im Spülbohrverfahren aufgeweitet und zur Versuchsbohrung ausgebaut. Die Versuchsbohrung soll nun für einen Ersatzbrunnenneubau genutzt werden. Hierzu wird die Versuchsbohrung überbohrt. Es wurden diverse Untersuchungen an der Versuchsbohrung durchgeführt. Auf Grundlage der Auswertung der Bodenschichten, geophysikalischen Daten und Pumpversuchsergebnisse wurde ein Ausbauvorschlag für den neuen Brunnen erstellt. Das Abteufen des neuen Ersatz-Trinkwasserbrunnens und der Rückbau des Bestandsbrunnens sind Gegenstand dieser Entscheidung.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Rottal-Inn

Ringstr. 4
84347 Pfarrkirchen
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@rottal-inn.de
Telefon: +49 8561 20-0
Fax: +49 8561 20-130
URL: http://www.rottal-inn.de

Datum der Entscheidung

07.02.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Av für Negativ-Feststellung UVP Gemeinde Hebertsfelden ( Av für Negativ-Feststellung UVP Gemeinde Hebertsfelden.docx )