Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Windenergie Besenkamp GbR, Midlicher Bach 142, 46286 Dorsten hat die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ Enercon E-175 EP 5, Nabenhöhe 162 m, Rotordurchmesser 175 m, Nennleistung 6,0 MW in 46286 Dorsten, Gemarkung Lembeck, Flur: 39, Flurstück: 36 beantragt. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Für dieses Vorhaben ist im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach BImSchG eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 UVPG vorzunehmen. Dabei handelt es sich um eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 3 des UVPG, bei der festgestellt werden soll, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die für die Genehmigung des Vorhabens zu berücksichtigen sind und deshalb eine UVP-Pflicht besteht. Die Bewertung im Rahmen dieser allgemeinen Vorprüfung anhand der vorgelegten Antrags- unterlagen, eigener Ermittlungen und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ergab, dass das geplante Vorhaben keine erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben kann. Diese Bewertung stützt sich insbesondere auf folgende Aspekte: Zur Beurteilung der Auswirkungen durch Lärm und Schattenwurf wurden Fachgutachten erarbeitet. Dabei wurden auch die bestehenden sowie die bereits beantragten WEA im Einwirkungsbereich berücksichtigt. Danach sind unter Berücksichtigung eines geeigneten Betriebsmodi und einer zeitweisen Abschaltung zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten. Stoffliche Emissionen in Luft, Wasser und Boden sind nicht zu erwarten. Wärmemissionen sind ebenfalls auszuschließen. Für die Errichtung der WEA sowie der Kranstellfläche werden größtenteils im Wald liegende Flächen beansprucht. Da es sich um Fichtenkalamitätsflächen handelt, welche als nicht empfindlich bezüglich des Bauvorhabens angesehen werden, sind der Eingriff und die möglichen Auswirkungen als gering zu betrachten. Der Eingriff in das Landschaftsbild wird durch eine Ersatzgeldzahlung geregelt. Weder durch den Bau der Windenergieanlage noch durch die Errichtung der Nebenanlagen werden erhebliche Beeinträchtigungen des Grundwasserhaushaltes sowie Oberflächengewässer ausgelöst. Die Beschreibung der Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse beruht auf den Erkenntnissen des Artenschutzgutachtens und des Landschaftspflegerischen Begleitplans. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die zu erwartenden Konflikte durch die geplante WEA durch geeignete Maßnahmen vermieden bzw. kompensiert werden können.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Recklinghausen
Ressort 70.5
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657
Recklinghausen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | info@kreis-recklinghausen.de |
Telefon: | 02361-53-0 |
URL: | https://www.kreis-re.de |
Datum der Entscheidung
10.10.2024