Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Erftverband, Am Erftverband 6, 50126 Bergheim hat mit Datum vom 30.01.2023 einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung gem. § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. § 57 Abs. 2 des Landeswassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) für den Umbau der Kläranlage Nordkanal in Kaarst gestellt. Gegenstand des Antrages ist die Errichtung einer 4. Reinigungsstufe zur Mikroschadstoffelimination. Das Gruppenklärwerk Nordkanal der Größenklasse 4, in dem Abwasser der Städte Kaarst, Korschenbroich und Neuss (für bis zu 80.000 Einwohnerwerte [EW]) gereinigt wird, hat ein Betriebsgelände von ca. 2,5 ha Größe. Die beantragte Änderung durch die Errichtung und den Betrieb einer 4. Reinigungsstufe in Form eines Silos zur Bevorratung von Pulveraktivkohle sowie eines Containers für die Dosiertechnik beansprucht auf dem Gelände des Klärwerks eine Fläche von ca. 30 m², diese ist derzeit bereits befestigt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -

Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: poststelle@brd.nrw.de
Telefon: 0211 475-0
Fax: 0211 475-2671
URL: https://www.brd.nrw.de/

Datum der Entscheidung

28.03.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung UVP- Vorprüfung Kläranlage Kaarst- Nordkanal1 ( Bekanntmachung UVP- Vorprüfung Kläranlage Kaarst- Nordkanal1.pdf )