Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94) in der zurzeit gültigen Fassung (Stand 03.12.2020 (BGBl. I S. 2694, 2696)) wird hiermit folgendes bekannt gegeben: Die Firma Bayer AG CropScience, Industriestr., 50351 Hürth hat folgendes Vorhaben auf dem Werksgelände in 50351 Hürth, Gemarkung Hürth, Flur 8, Flurstück 3664 beantragt: Antrag nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Errichtung und den Betrieb eines Propan-Lagertanks mit zugehörigen Versorgungseinrichtungen im PSM-Lager im Chemiepark Knapsack (Anlage B027) mit einer Kapazität des Propangas-Lagertanks von 28,7 t Die Bayer AG, Crop Science Division betreibt im Werksteil Hürth des Chemieparks Knapsack unter anderem eine Anlage zur Lagerung von Rohstoffen, Hilfsstoffen, Zwischenprodukten und Fertigprodukten der Pflanzenschutzmittel-Produktion am Standort. Das PSM-Lager ist eine genehmigungsbedürftige Anlage nach §4 BImSchG i.V.m. Nr. 9.3.1 G der 4. BImSchV. Aufgrund der aktuell drohenden Engpasse bei der Erdgasversorgung soII künftig Propan als alternativer Brennstoff die thermischen Abgasreinigung (TAR) oder Verbrennungsmuffel (Muffel) der PSM-1 Anlage vorgehalten werden. Hierfür ist die Errichtung und der Betrieb eines Propan-Lagertanks mit zugehörigen Versorgungseinrichtungen erforderlich. Da es sich analog zum PSM-Lager um die Lagerung eines Hilfsstoffes handelt, wird das Vorhaben genehmigungsrechtlich dem PSM-Lager zugeordnet. Im Einzelnen soll die Anlage um folgende Einrichtungen inklusive Installation der erforderlichen Sicherheitseinrichtungen, Verbindungsleitungen und Prozessleittechnik ergänzt werden: • Lagertank-Propan mit Pumpen • Trockenverdampferstation • Mischstation • Pufferbehälter Mit dem Vorhaben wird die zusätzliche Lagermöglichkeit von 28,7 t Propan geschaffen. Die Lagerkapazität in den Geb. 2602 Nord, Geb. 2602 Süd, Geb. 2629 und Geb. 2619 ändert sich durch das Vorhaben nicht. Entsprechend steigt die Lagerkapazität für gefährliche Stoffe i.S.d. GHS / CLP-Verordnung von ca. 2539 t auf ca. 2568 t. Bei dem Propangas-Lagertank handelt es sich um einen erdgedeckten Flüssiggas-Lagerbehälter mit mind. 1 m Überdeckung nach Druckgeräte-Richtlinie (DGRL 2014/68/EU, Kategorie IV), den Abmessungen ca. 13,4 m x ca. Ø 2,5 m (L x Ø) und einem Volumen von 62 m³. Bei max. Befüllung von 85% (Begrenzung durch bauteilgeprüfte Überfüllsicherung) ergibt sich eine Lagerkapazität von 28,7 t. Zur Erhöhung des Förderdrucks sind zwei Pumpen installiert. Das PSM-Lager fällt unter die Nr. 9.3.2 gemäß Anlage 1 zum UVP-Gesetz. Damit ist für die Anlage eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 9 Abs. 2 UVPG i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen. Für dieses Vorhaben wurde in einer gemeinsamen allgemeinen Vorprüfung nach §9 Abs. 3 Nr. 2 UVPG untersucht, ob die Änderung zusätzliche erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen können. Die Prüfung des Vorhabens hat ergeben, dass zusätzliche erhebliche nachteilige Auswirkungen hinsichtlich der Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechsel¬wirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern nicht zu erwarten sind. Aus dem Änderungsvorhaben resultieren keine höheren Emissionsmassenströmen an Luftschadstoffen und führen somit nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Schutzgebieten entsprechend der Nr. 2 der Anlage 3 des UVPG. Vorgeschriebene Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit werden weit unterschritten bzw. treten hier nicht auf. Auch wird sich das Vorhaben auf die Schallimmissionssituation und ggfs. Erschütterungsimmissionen in der Umgebung nicht signifikant auswirken. Auswirkungen auf den Natur- und Artenschutz sowie relevante Bodenbelastungen finden nicht statt. Für die Zufahrt der Tankfahrzeuge wird zwar eine Fläche von ca. 780 m² versiegelt, das Niederschlagswasser wird jedoch über die Schulter entwässert trägt so weiterhin zur Grundwasserneubildung bei. Wassergefährdende Stoffe werden, wenn vorhanden entsprechend der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) gehandhabt. Damit ist eine Gefährdung des Grundwassers und anderer Gewässer ausgeschlossen. Somit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen dieses immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens entbehrlich.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Dezernat 53 - Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -
Bezirksregierung Köln
Rygol, Stefan, Herr
Zeughausstrasse 2-10
50667
Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | stefan.rygol@brk.nrw.de |
Telefon: | +49(0)221-147-3494 |
Fax: | +49(0)221-147-2898 |
URL: | https://www.bezreg-koeln.nrw.de |
Datum der Entscheidung
24.01.2023