Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Beim Bergamt Südbayern wurden Unterlagen zur Durchführung einer UVP-Vorprüfung für das o.g. Vorhaben der Clariant Produkte (Deutschland) GmbH vorgelegt. Im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles war festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 1 Nr. 1 b) dd) UVP-V Bergbau sowie Nr. 17.2.2 der Anlage 1 zum UVPG besteht. Die Vorprüfung des Bergamtes Südbayern hat ergeben, dass das genannte Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Zu dieser Entscheidung haben folgende Aspekte geführt: Merkmale des Vorhabens Die Betriebsfläche des Tagebaus „Roßberg“ beträgt insgesamt 16,4 ha. Die Abbaufläche umfasst 11,46 ha. Der geplante Tagebau befindet sich ca. 100 m nordöstlich des Ortes Roßberg. Von dem Abbauvorhaben sind intensiv genutzte land- und forstwirtschaftliche Flächen betroffen. Für den Abbau müssen ca. 6,2 ha Wald gerodet werden. Die Abbauzeit für den in durchschnittlicher Mächtigkeit anstehenden Bentonit beträgt ca. 5 Jahre. Nach erfolgtem Abbau wird der Tagebau mit lagerstätteneigenem Material wieder verfüllt. Die in Anspruch genommenen Flächen werden rekultiviert und wieder aufgeforstet und anschließend wieder der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung zugeführt. Standort des Vorhabens Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung und Gemeinde Gammelsdorf im Landkreis Freising. Der geplante Standort liegt auf einer der Teilflächen des Vorranggebietes für Bentonit „Gammelsdorf (VR 5008, 6Teilflächen)“. Der Tagebau liegt nicht in einem der in Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG genannten Gebiete (Schutzkriterien) und weist darüber hinaus keine besonderen Nutzungs- und Qualitätskriterien auf. Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen Der temporäre Abbau von Bentonit im Tagebau Roßberg umfasst die Rodung von 6,2 ha Wald. Nach Abbauende werden die genutzten Flächen verfüllt, rekultiviert und die Waldflächen mit Laubmischwald wiederaufgeforstet. Der Abbau greift nicht in grundwasserführende Schichten ein. Darüber hinaus sind von dem Vorhaben keine Oberflächengewässer betroffen. Auswirkungen auf das Grundwasser können daher ausgeschlossen werden. Zur Reduzierung von Lärm- und Staubaufkommen werden Lärmschutzmaßnahmen, wie z.B. das Anlegen von Lärmschutzwällen ergriffen. Die in dem Gebiet gemäß TA-Lärm festgelegten Immissionsrichtwerte sind einzuhalten. Die Beeinträchtigungen anderer Schutzgüter sind nicht erheblich und können durch entsprechende Maßnahmen ausgeglichen bzw. kompensiert werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern
Bergamt Südbayern
Maximilianstr. 39
80538
München
Bayern
Deutschland
E-Mail: | bergamt@reg-ob.bayern.de |
Telefon: | +49 89 2176-0 |
Fax: | +49 89 2176-2438 |
URL: | http://www.regierung.oberbayern.bayern.de |
Datum der Entscheidung
02.11.2023