Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Speira GmbH, nachfolgend Antragstellerin, hat am 19.07.2023 bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Zentralen Abwasseraufbereitungsanlage nach § 60 Abs. 3 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) gestellt. Der beantragte Ersatzneubau der Behandlungsstufe „Nachfällstrecke“ der Zentralen Abwasseraufbereitungsanlage (ZAA) wird aus drei Rundbecken mit Durchmessern von je ca. 30 m bestehen. Daraus ergibt sich eine Vergrößerung für die Verweilzeit des zugeführten Wassers. Die neuen Becken werden ein Stauvolumen von ca. 3.400 m³ und ein Nutzvolumen von etwa 2.800 m³ erhalten; die vorhandene Nachfällstrecke hat ein Beckenvolumen von 1.700 m³. Dieses wiederum wird die Prozesszuverlässigkeit deutlich steigern. Als weiterer Nebeneffekt wird der Einsatz von Hilfs- und Betriebsstoffen minimiert werden, welches sich positiv auf die Ökologie und die Wirtschaftlichkeit der Abwasseraufbereitung auswirkt. Folgende Produktionsabwässer fallen bei der großtechnischen, nass-chemischen Behandlung von Aluminiumbandoberflächen oder technischen Versorgungseinrichtungen an und werden in der Abwasserbehandlungsanlage „Zentrale Abwasseraufbereitungsanlage (ZAA)“ behandelt:
• Alkalisches und saures Abwasser
• Spülwasser
• Kesselabsalzung aus Wärmezentrale
• Regenerate aus Wärmezentrale und Kühlkreisläufen
• Abschlämmwasser aus Wärmezentrale und Kühlkreisläufen
• Rückspülwasser aus Wärmezentrale und Kühlkreisläufen
Aufgrund des behandelten Abwasservolumenstroms ist für das geplante Änderungsvorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß §§ 9, 7 Abs.1 i.V.m. Nr. 13.1.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen.
Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien durchgeführt.
Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Vorhaben nach meiner Einschätzung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Prüfung wurde anhand dieser Unterlagen, der Stellungnahmen der betroffenen Fachdezernate sowie eigener Informationen vorgenommen.
Meine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles hat ergeben, dass keine Gebiete oder Objekte (Schutzgüter) der Nr. 2.3 der Anlage 2 zum UVPG im Einwirkungsbereich des Vorhabens liegen mit Ausnahme von zwei Schutzgütern (Nr. 2.3.9 „Gebiete, in denen die in Vorschriften der Europäischen Union festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits über-schritten sind“ und Nr. 2.3.10 „Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 2 des Raumordnungsgesetzes“). Hier hat die Vorprüfung ergeben, dass das beantragte Vorhaben nicht zu einer weiteren Nitratbelastung des Grundwassers beiträgt und dass das beantragte Vorhaben nicht im Widerspruch zu den Zielsetzungen des Landesentwicklungsplans bzw. Regionalplans steht. Die zweite Stufe der standortbezogenen Vorprüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien beinhaltet die Prüfung, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Diese Prüfung entfällt entsprechend, bis auf die zwei v.g. Punkte.
Gemäß § 5 Abs. 1 UVPG stelle ich daher fest, dass für das beantragte Änderungsvorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Feststellung ist nicht eigenständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG).

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -

Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: poststelle@brd.nrw.de
Telefon: 0211 475-0
Fax: 0211 475-2671
URL: https://www.brd.nrw.de/