Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gasnetz Hamburg GmbH plant die Errichtung einer ca. 15 km langen Wasserstoffleitung von Hamburg-Moorburg nach Leversen im Landkreis Harburg in Niedersachsen. Durch das Vorhaben soll die Wasserstoff-Versorgung im Süden von Hamburg sichergestellt werden. In dieser allgemeinen Vorprüfung werden der niedersächsische Abschnitt und der Abschnitt auf der Landesgrenze zwischen Niedersachsen und Hamburg betrachtet. Die geplante Leitung wird ca. 4 km auf der niedersächsischen Seite und ca. 2 km auf der Landesgrenze verlegt. Der Durchmesser der Wasserstoffleitung ist DN 500. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Rosengarten im Landkreis Harburg. Gemäß Nr. 19.2.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die Errichtung und Betrieb einer Gasversorgungsleitung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes mit einer Länge von 5 km bis 40 km und einem Durchmesser von mehr als 300 mm, eine allgemeine Vorprüfung gem. § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Niedersachsen

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld

An der Marktkirche 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Niedersachsen
Deutschland

E-Mail: Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)5323-9612-200

Datum der Entscheidung

10.11.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe ( L1.4-L67007-03-08_02-2023-0035-Bekanntgabe.pdf )
Prüfvermerk ( L1.4-L67007-03-08_02-2023-0035-Prüfvermerk.pdf )