Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Takeda GmbH, Lehnitzstraße 70 - 98 in 16515 Oranienburg beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in der Gemarkung Oranienburg, Flur 18 Flurstück 272, Flur 20,Flurstücke: 244/7, 4268, 4269, 4270, 4272 und Flur: 21, Flurstücke: 199/43, 322, 325 ein Gefahrstofflager zu errichten und zu betreiben. Das Gefahrstofflager dient der Lagerung von chemischen Substanzen, die im Rahmen der Tablettenherstellung benötigt werden. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 9.3.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 9.3.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 7 Absatz 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Im Ergebnis der Prüfung besteht für das Vorhaben keine UVP-Pflicht, da aufgrund der Lage des Vorhabens innerhalb der Stadt Oranienburg als Gebiet mit hoher Bevölkerungsdichte zwar besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen, das Vorhaben lässt nach vorliegenden Kenntnissen über die Merkmale des Vorhabens, die örtlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und der vorgesehenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (Lagerung in geschlossenen Räumen und Behältern mit Auffangwannen, geschlossene Löschwasser-Rückhalteeinrichtung) jedoch keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter erwarten, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

UVP-Kategorie

Lagerung von Stoffen und Gemischen

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de

Datum der Entscheidung

22.07.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

033.0000-22_Bekanntmachung_neg_Ergebnis_UVP-VP ( 033.0000-22_Bekanntmachung_neg_Ergebnis_UVP-VP.pdf )