Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Bayernwerk Netz GmbH beabsichtigt Ertüchtigungsmaßnahmen an der 110 kV- Leitung Bayreuth – Bayreuth/Mitte.
Aufgrund neuerer meteorologischer Erkenntnisse und den Erfahrungen beim Betrieb von Stromleitungsnetzen sollen an 8 von den 11 vorhandenen Masten (Maste Nr. 1, 2, 3, 4, 8, 9, 10 und 11) Maßnahmen durchgeführt werden, um den u. a. erhöhten Anforderungen an die Standfestigkeit zu entsprechen.
An den Masten Nr. 1, 4, 9, 10 und 11 werden Mastverstärkungen durchgeführt. Bei diesen wird die Masthöhe, die Ausführung als Stahlgittermast, das Mastbild und die Aufhängung der Isolatorketten nicht verändert. Für den geübten Betrachter ist die Mastverstärkung nur bei einer sehr genauen in Augenscheinnahme aus unmittelbarer Nähe erkennbar.
Bei den an den Masten Nr. 4 und 10 zusätzlich geplanten Fundamentverstärkungen werden die Fundamente nur im unterirdischen Bereich verstärkt. In Einzelfällen wird der Durchmes-ser der Fundamentköpfe im Zuge der Verstärkung geringfügig vergrößert.
Die Betontragmaste Nr. 2 und 3 werden zurückgebaut und wegen der kurzen Spannfelder durch den Stahlgittertragmast Nr. 2N ersetzt. Das Bodenaustrittsmaß vergrößert sich, da der neue Mast aufgrund der geringen Spreizung der Mastfüße einen oberflächlichen Fun-damentblock haben wird. Somit wird die oberflächlich versiegelte Fläche bei den Ersatz-neubaumasten größer. Der Neubau ist auch um 9,25 m höher.
Es finden am Mast Nr. 8 Maßnahmen zur Verbesserung der Erdung statt. Hierbei werden metallische Erdungsbänder in den Boden eingebracht, um bei Blitzeinschlag den Strom direkt in das Erdreich abzuleiten.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Regierung von Oberfranken

Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de
Telefon: +49 921 604-0
Fax: +49 921 604-1258
URL: http://www.regierung.oberfranken.bayern.de

Datum der Entscheidung

28.02.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Veröffentlichung§5_UVPG_UVP-Portal ( Veröffentlichung§5_UVPG_UVP-Portal.pdf )