Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadtwerke Rastatt GmbH hat mit den eingereichten Erläuterungen und Plänen vom 9. September 2022 beim Landratsamt Rastatt, Amt für Umweltamt und Gewerbeaufsicht, die Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 14. März 1975 zur Entnahme von Grundwasser für die öffentliche Wasser-versorgung sowie die wasserrechtliche Erlaubnis für drei Tiefenbohrungen für drei neue Tiefbrunnen D, E und F (Tiefe ca. 60 m, 38 m und 62 m), Flst.-Nr. 4294, Gemarkung Ottersdorf, nach §§ 8, 9 und 12 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 43 Wassergesetz (WG) beantragt. Das beantragte geänderte Brunnenmanagement sieht künftig eine Umverteilung der Entnahmemengen auf die sechs Brunnen A bis F vor. Die Entnahme an den Bestandsbrunnen A bis C wird künftig zurückgefahren und stattdessen an den neu geplanten Brunnen wie beantragt Wasser entnommen. Die prognostizierte Grundwasserabsenkung ≥ 10 cm liegt bei Normalbetrieb auf Gemarkung Rastatt. Es handelt sich fast ausschließlich um Waldflächen. Bei Notbetrieb liegen außerdem landwirtschaftlich genutzte Flächen der Gemarkung Rastatt sowie Waldflächen der Gemarkungen Baden-Baden und Iffezheim innerhalb der prognostizier-ten Grundwasserabsenkung ≥ 10 cm. Siedlungs- oder Gewerbeflächen sind nicht betroffen. Die bisher erlaubte Gesamtentnahmemenge von Qges = 342 l/s, 23.600 m³/d, 4,45 Mio m³/a aus sechs Brunnen bleibt unverändert. Die Versorgungsgebiete werden erweitert.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
LRA Rastatt
Regierungspräsidium Karlsruhe
Umweltamt, Sachbereich Verwaltungsverfahren
Am Schlossplatz 5
76437
Rastatt
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | amt53@landkreis-rastatt.de |
Telefon: | 07222 381-5300 |
URL: | http://www.landkreis-rastatt.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
23.04.2024
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
21.11.2022 - 20.12.2022