Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Dr.-Eberle-Platz 1 in 01662 Meißen, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in der Gemarkung Kunow, Flur 8, Flurstück 9 eine Windenergieanlage zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb einer Anlage des Typs Siemens SG 7.0-170 mit einer Nabenhöhe von 185 m, einem Rotordurchmesser von 170 m und einer Leistung von 7,0 MW. Für die Umsetzung des Vorhabens sollen 3.360 m² Wald dauerhaft und 8.966 m² Wald temporär für Standort, Zuwegung und Kranstellflächen umgewandelt werden. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Kenntnissen über die Merkmale des Vorhabens, die örtlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und der vorgesehenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter erwarten, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Durch die Möglichkeit des schallreduzierten Betriebs in der Nachtzeit, bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung, Synchronisierung der Lichtfeuer mit denen bestehender WEA und die Ausrüstung der WEA mit einem Eisdetektionssystem sind Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch als unerheblich zu bewerten. Beeinträchtigungen des Schutzgutes Fauna werden durch Bauzeitenregelungen, Abschaltzeiten, die Aufstellung von Reptilienschutzzäunen und eine ökologische Baubegleitung vermieden. Die Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart wird durch eine Ersatzaufforstungsmaßnahme kompensiert.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de

Datum der Entscheidung

09.09.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

044.00.00-23_Bekanntmachung_neg_Ergebnis_UVP-VP ( 044.00.00-23_Bekanntmachung_neg_Ergebnis_UVP-VP.pdf )