Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Martinswerk GmbH hat gem. § 8 i.V.m. §16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die zweite Teilgenehmigung zur wesentlichen Änderung des Kraftwerks am Standort in Bergheim in 50127 Bergheim, Kölnerstraße 110, Gemarkung Kenten, Flur 10, Flurstück 45 beantragt.
Die Martinswerk GmbH betreibt an ihrem Standort in Bergheim u.a. eine Anlage zur Herstellung von Aluminiumhydroxid. Die für den Prozess erforderliche Energie in Form von Dampf wird im betriebseigenen Kesselhaus erzeugt. Da aufgrund des beschlossenen Kohleausstiegs zukünftig keine Rohbraunkohle mehr zur Verfügung stehen wird, ist es erforderlich, die Energieversorgung der Anlage umzustellen. Hierzu ist geplant, die Dampferzeugung für die Aluminiumhydroxidproduktion von Braunkohle vollständig auf Erdgas umzustellen und die bestehenden Anlagen stillzulegen. Im Zuge dessen ist die Errichtung und der Betrieb eines neuen Gaskesselhauses auf dem Standortgelände geplant.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Dezernat 53 - Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -
Bezirksregierung Köln
Klaiber, Kristina, Frau

Zeughausstr. 2-10
50667 Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: kristina.klaiber@brk.nrw.de
Telefon: 0221 147 2978

Datum der Entscheidung

19.04.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2023-04-19 Bekanntgabe § 5 Abs 2 nach UVPG zu 10-23_ ( 2023-04-19 Bekanntgabe § 5 Abs 2 nach UVPG zu 10-23_.docx )