Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Innwerk AG, Schulstr. 2, 84533 Stammham, hat für das Innkraftwerk Ering-Frauenstein (Inn-km 48,025) mit Antrag vom 30.05.2016 sowie den aktualisierten Antragsunterlagen vom 18.05.2022, vorgelegt am 20.10.2022, gemäß den wasserrechtlichen Bestimmungen beim Landratsamt Rottal-Inn die Zulassung des Weiterbetriebs mit Bewilligung und gehobener Erlaubnis der damit verbundenen Gewässerbenutzungen beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Eine grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in der Republik Österreich nach den §§ 55 ff UVPG wird durchgeführt. Die beantragten Gewässerbenutzungen umfassen im Wesentlichen: 1. Aufstauen des Inn an der bestehenden Wehranlage des Innkraftwerks Ering-Frauenstein (Inn-km 48,025) auf das Stauziel 336,20 m ü. NN (jeweils altes Höhensystem), 2. Ableiten von Wasser bis zu 1.040 m³/s aus dem Inn im Oberwasser des Innkraftwerks Ering-Frauenstein zur energetischen Nutzung des Wassers in Turbinen, 3. Ableiten von Wasser bis zu 300 l/s aus dem Inn in die bestehende (historische) Fischaufstiegsanlage, 4. Einleiten der abgeleiteten Wassermenge in den Inn im Unterwasser des Innkraftwerks Ering-Frauenstein, 5. Ableiten von Wasser insgesamt bis zu 1.250 l/s aus dem landseitigen Sickergraben am Pumpwerk Simbach und anschließendes Einleiten in den Inn, 6. Ableiten von Wasser bis zu 2.350 l/s aus dem landseitigen Sickergraben am Pumpwerk Erlach und anschließendes Einleiten in den Inn. Für die beim Weiterbetrieb des Innkraftwerks Ering-Frauenstein sonstigen anfallenden dauerhaften Gewässerbenutzungen wird eine gehobene Erlaubnis nach §§ 15, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für einen Zeitraum von weiteren 90 Jahren beantragt. Inhalte und Laufzeit im österreichischen und deutschen Antragsverfahren sind, in Anlehnung an die österreichische Regelung in § 21 Wasserrechtsgesetz (WRG), gleichlautend. Die vorgelegten Unterlagen beziehen sich sowohl auf die auf österreichischem wie auf deutschem Staatsgebiet liegenden Anlagenteile. Neuerrichtungen von Bauwerken oder Sanierungen von Anlagenteilen sind für den Weiterbetrieb des Innkraftwerkes Ering-Frauenstein im Rahmen des gegenständlichen Verfahrens nicht erforderlich oder beantragt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Rottal-Inn
Ringstr. 4
84347
Pfarrkirchen
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rottal-inn.de |
Telefon: | +49 8561 20-0 |
Fax: | +49 8561 20-130 |
URL: | http://www.rottal-inn.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
04.11.2022 - 28.12.2022