Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag des Zweckverbands ÖPNV im Ammertal, vertreten durch die Erms-Neckar-Bahn AG, für die oben genannte Planänderung ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Gegenstand des Änderungsantrags ist die Änderung des Betriebsprogramms der Ammertalbahn (PFA 3 und 4 des Moduls 1 der Regionalstadtbahn Neckar-Alb). Noch vor Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen an der Ammertalbahn wurden vom Besteller der Nahverkehrsleistungen, der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) geänderte Zugleistungen bestellt. Diese Zugleistungen gehen über das hinaus, was im Ausgangsverfahren bekannt war und dementsprechend den Antragsunterlagen zugrunde gelegt werden konnte. Gegenüber dem Ausgangsverfahren mit 74 Fahrten tags und 12 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Tübingen – Entringen sowie 64 Fahrten tags und 12 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Entringen – Herrenberg ergeben sich nun 104 Fahrten tags und 18 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Tübingen – Entringen sowie 66 Fahrten tags und 16 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Entringen – Herrenberg. Die Veränderungen betreffen insbesondere die Nachtstunden, mit dem Ziel, auch im Spätverkehr ein attraktives Verkehrsangebot bieten zu können. Veränderungen gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss vom 16.05.2017 haben sich auch bei den auf der Ammertalbahn eingesetzten Fahrzeugen ergeben. Die daraus resultierenden Auswirkungen betreffen Veränderungen bei den betriebsbedingten Schallimmissionen. Durch aktive Schallschutzmaßnahmen werden nicht an allen Gebäuden entlang der Ammertalbahn die gesetzlichen vorgegebenen Werte eingehalten. Daher werden die bereits festgelegten aktiven Schallschutzmaßnahmen in Form von Schienenstegdämpfern und so genannter Mini-Lärmschutzwände um passive Maßnahmen (Schallschutzfenster und Lüftungseinrichtungen) ergänzt. Durch die Erhöhung der Zugtaktung bzw. die Änderung des Betriebsprogramms ergeben sich zudem mögliche Betroffenheiten an vier Wohngebäuden in Gültstein durch betriebsbedingte Erschütterungen. Aus diesem Grund wird der Vorhabenträger nach der Inbetriebnahme Erschütterungsmessungen in den betroffenen Gebäuden durchführen. Auf dieser Grundlage können dann, sofern erforderlich, gezielte Minderungsmaßnahmen durchgeführt werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072
Tübingen
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | Abt5.FPTVorzimmer@rpt.bwl.de |
Telefon: | 07071 757-3721 |
Fax: | 07071 757-3190 |
URL: | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Seiten/default.aspx |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
19.09.2022 - 18.10.2022